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Stand: 01.06.2005
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Petitionsausschuss: Gestiegene Eingabezahlen im Jahr 2004

Am heutigen Mittwoch, 1. Juni 2005, haben der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Dr. Karlheinz Guttmacher, FDP, der stellvertretende Vorsitzende, Klaus Hagemann, SPD, gemeinsam mit den Obleuten der Fraktionen den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben.

17.999 Eingaben sind beim Petitionsausschuss im Jahr 2004 eingegangen und geprüft worden. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 15 %. Über vierzig Prozent der Eingaben betrafen den Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, gefolgt von je rund einem Zehntel zum Ministerium der Justiz und zum Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.
"Mit 15.565 Petitionen, die wir in 19 Ausschusssitzungen im Jahr 2004 beraten und beschlossen haben, wurde von uns ein beachtliches Arbeitspensum bewältigt; Sachverstand und Kreativität waren gefordert wie selten zuvor," erklärte Dr. Guttmacher. Auffällig sei, dass es zu der enormen Zahl an Neueingaben noch eine Fülle von Unterstützerschreiben gebe, so dass die Zahl derer, die sich Rat und Hilfe suchend an den Petitionsausschuss wandten, deshalb noch weitaus größer sei.
Die Anzahl solcher Massenpetitionen - also der Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt - ist im Jahr 2004 deutlich gestiegen: Von 54.505 im Vorjahr auf nunmehr 76.669. In 1.134 Sammelpetitionen sind darüber hinaus 132.813 Unterschriften enthalten.
Das Berichtsjahr begann mit einer Flut von Eingaben zur Gesundheitsreform und endete mit einer Fülle von Zuschriften zu Hartz IV. "Mit Fug und Recht" - so Dr. Guttmacher - "kann der Petitionsausschuss deshalb als der politische Seismograph der Nation bezeichnet werden".
Berlin ist mit 606 Eingaben pro einer Million Einwohner das Land mit den zahlreichsten Eingaben, Baden-Württemberg mit 113 das Land mit dem verhaltensten Eingabeaufkommen.

In über der Hälfte der Neueingaben sind Bitten zur Änderung von gesetzlichen Regelungen vorgebracht worden.

Dies zeige, so der Ausschussvorsitzende weiter, dass das Petitionsrecht mehr denn je als Instrument einer gelebten Demokratie genutzt werde, um Probleme mit staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss unmittelbar an das Parlament heranzutragen. Besonders positiv sei vor diesem Hintergrund, dass man alles in allem in nahezu jeder zweiten Petition eine Lösung im Sinne oder zu Gunsten der Einsender habe erreichen können.

Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 15/5570 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er wird auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und ist unter www.bundestag.de zu finden.


Für Fragen steht Ihnen im Sekretariat des Ausschusses Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_0506015
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