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017/2006
Stand: 23.01.2006
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Arbeitsagenturen gaben 2005 über 3 Milliarden Euro für Eingliederung aus

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Agenturen für Arbeit haben bis Ende Dezember 2005 rund 3,26 Milliarden für Leistungen ausgegeben, die die Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Kommunen und Landkreise haben bis 2. Januar dieses Jahres etwa 434 Millionen Euro beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialen abgerufen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 16/375) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/305). Insgesamt hätten im vergangenen Jahr 6,55 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen bereit gestanden. Davon seien den Agenturen für Arbeit etwa 5,51 Milliarden Euro und den kommunalen Trägern rund 719 Millionen Euro zur Bewirtschaftung zugewiesen worden. Rund 57 Prozent der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel sind nach Regierungsangaben gebunden. Dabei müsse beachtet werden, dass diese Mittel auch für die Deckung der Ausgaben für Verwaltungskosten herangezogen werden können.

Wie es in der Antwort weiter heißt, haben bei den Arbeitsagenturen, den kommunalen Trägern und den aus beiden gebildeten Arbeitsgemeinschaften bis November 2005 etwa 56.000 erwerbsfähige Arbeitslose eine Förderung zur beruflichen Weiterbildung erhalten. Rund 378.000 erwerbsfähige Arbeitslose hätten an einer "Eignungsfeststellungs- oder Trainingsmaßnahme" teilgenommen. Im Monat November habe es rund 39.000 Teilnehmer an einer Förderung zur beruflichen Weiterbildung und etwa 48.000 Teilnehmer an einer Eignungsfeststellungs- oder Trainingsmaßnahme gegeben.

Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach Darstellung der Regierung im vergangenen Jahr Anlaufschwierigkeiten zu überwinden gewesen. Diese hätten auch dazu geführt, dass die Mittel für die Eingliederungsleistungen nicht in zufrieden stellendem Umfang eingesetzt worden sind. Dafür spreche auch, dass im ersten Halbjahr nur rund 14 Prozent der Eingliederungsmittel ausgegeben oder abgerufen worden seien. Im zweiten Halbjahr seien die Ausgaben und Abrufe dieser Mittel deutlich angestiegen. Zudem habe es zwischen den einzelnen Arbeitsagenturen und den kommunalen Trägern große Unterschiede gegeben. Einige Träger hätten ihre Mittel völlig oder größtenteils ausgegeben, während andere nur einen geringen Teil verbraucht hätten. Daher könne der Umfang der Eingliederungsleistungen nur auf der Ebene der einzelnen Agenturen und der einzelnen kommunalen Träger angemessen bewertet werden, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_017/09
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