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019/2006
Stand: 24.01.2006
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Bundesregierung: Abfallüberwachung vereinfachen

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SUK) Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung sollen an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf ( 16/400) der Bundesregierung vor. Bislang habe das deutsche Überwachungsrecht die entsprechenden EG-rechtlichen Vorgaben zwar inhaltlich korrekt, aber nicht in begrifflicher und struktureller Identität mit dem EG-Recht umgesetzt, so die Bundesregierung. Dies bringe Abweichungen zur abfallrechtlichen Überwachung in anderen Mitgliedstaaten mit sich. Dies stelle insbesondere grenzüberschreitend tätige Unternehmen vor Probleme. Dies könne mit der geplanten Anpassung verhindert werden, außerdem werde mit ihr die reibungslose Umsetzung künftiger Änderungen der Überwachungsvorgaben der EG gewährleistet. Zusätzlich soll sowohl im abfallrechtlichen Nachweisverfahren als auch in den Einzelverordnungen über die Verwertung oder Beseitigung bestimmter Abfälle die elektronische Form eingeführt werden. So werde die Nachweisführung vereinfacht, zudem seien damit die Nachweisdaten schneller verfügbar und könnten effizienter ausgewertet werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_019/01
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