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023/2006
Stand: 26.01.2006
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Pläne der EU-Kommission zum "Product Placement" stoßen auf Kritik

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/SUK) Die von der EU-Kommission geplante Revision der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" soll auf veränderte technische Rahmenbedingungen reagieren und mögliche Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Künftig sollen etwa die Werbevorschriften liberalisiert und das "Product Placement", also die Einbindung eines Produkts oder einer Dienstleistung durch visuelle oder verbale Platzierung in einem Spielfilm oder einer anderen Programmform, legalisiert werden. Das sagte Kulturstaatsminister Bernd Neuman am Mittwochnachmittag in der Sitzung des Kulturausschusses. Anbieter gleicher Inhalte sollen so künftig im gesamten EU-Binnenmarkt gleichen Bedingungen unterliegen. Insbesondere die Pläne zum "Product Placement" stießen bei den Abgeordneten aller Fraktionen auf Kritik. Es sei nicht ausreichend, wenn künftig nur im Vor- oder Abspann von Sendungen auf diese Form der Werbung hingewiesen werden müsse. Die Unionsfraktion regte an, über eine Selbstverpflichtung der privaten Fernsehsender nachzudenken, nach der sie freiwillig auf das "Product Placement" verzichten würden. Auch die SPD betonte, über die vorgesehenen Regelungen zur Produktplatzierung müsse nochmals diskutiert werden. Die Transparenz der Trennung von Werbung und Programm müsse erhalten bleiben. Die Fraktion Die Linke gab zu Bedenken, dass die geplante Fernsehrichtlinie erst bis 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müsse - und niemand wisse, wie das Fernsehen dann aussehen werde. Auch die FDP vertrat diesen Standpunkt: Es könne sein, dass "das, was jetzt mit großem Aufwand diskutiert wird, in wenigen Jahren obsolet ist". Diskutiert wurde zwischen den Fraktionen auch die Frage der Kurzberichterstattung. Die CDU/CSU kritisierte, die Ausführungen in der Richtlinie zu diesem Thema seien zu schwammig und machten nicht deutlich, dass zwischen einem freien Zutrittsrecht und dem Zugriffsrecht auf das Sendesignal unterschieden werden müsse. Dies müsse im Interesse der Rechteinhaber geklärt werden. Die SPD dagegen bemängelte, in dieser Diskussion liege ein Übergewicht auf den Rechten der Urheber - dies gehe zu Lasten der Allgemeinheit.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_023/03
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