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025/2006
Stand: 27.01.2006
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Einrichtung einer Rufnummer für Fälle von Gewalt gegen Frauen wird geprüft

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüft derzeit, ob eine bundesweite Rufnummer für Fälle von Gewalt gegen Frauen, eine so genannte "Helpline", eingerichtet werden kann. Modellprojekte, die sich speziell mit dem Thema Zwangsverheiratung beschäftigen, gebe es zurzeit jedoch nicht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/412) und eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/303) mit. Zum Ausmaß und zur Charakteristik der Phänomens Zwangsheirat in Deutschland gebe es zurzeit keine statistische Daten oder repräsentativ erhobene wissenschaftliche Erkenntnisse. Auch auf dieser Grundlage steht jedoch aus Sicht der Regierung fest, dass es sich bei Zwangsverheiratung um eine schwere Menschenrechtsverletzung handelt, die nicht hingenommen werden kann. Im Hinblick darauf sei auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, dass alle zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen geeigneten Instrumente geprüft werden sollen. Nach Angaben von Fachberatungsstellen sind in erster Linie Mädchen und junge Frauen zwischen 16 und 21 Jahren aus Familien mit Migrationshintergrund von Zwangsverheiratungen betroffen. Die Problematik beschränke nicht allein auf den islamischen Kulturkreis. Auch Männer seien im Übrigen betroffen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_025/07
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