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Februar 01/1999
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Innenausschuss bereitet Entscheidung vor

Innenausschuß
Die Unterschriftenaktion der CDU/CSU gegen die Einführung der allgemeinen doppelten Staatsbürgerschaft ist bereits angelaufen. Presseberichten zufolge wurden schon am ersten Wochenende der Aktion 45.000 Unterschriften in Hessen gesammelt. Gleichzeitig kritisieren SPD, Bündnisgrüne, PDS und einzelne Vertreter der Wirtschaftsorganisationen das Vorgehen der Unionsparteien, so zum Beispiel der Präsident der Hessischen Landeszentralbank, Ernst Welteke, bei einem Festakt in der Paulskirche. In den Medien findet seit Wochen ein Schlagabtausch zwischen den Anhängern der verschiedenen Positionen statt. Jetzt wartet alles auf eine Entscheidung des Gesetzgebers aus Bonn. Am Entscheidungsprozeß des Parlaments ist der Innenausschuß als zuständiges Fachgremium maßgeblich beteiligt.

Dort treffen sich an jedem Mittwoch vormittag einer Sitzungswoche die innenpolitischen Experten der Fraktionen. Dabei stehen keine ausformulierten Reden wie während einer Plenardebatte im Mittelpunkt. Vielmehr werden einzelne Sachargumente und Standpunkte erörtert, diskutiert und gegeneinander abgewogen. Ziel der Ausschußarbeit ist es, dem Bundestag eine Empfehlung über eine vernünftige und durchführbare Vorschrift vorzulegen. Nicht selten werden dabei auch Vorlagen der Regierung vom Ausschuß verändert.

Das Thema "Doppelte Staatsbürgerschaft" ist für die Mitglieder des Fachgremiums nicht neu. Bereits in der 13. Legislaturperiode stand es mehrfach auf der Tagesordnung des Ausschusses. Grundlage der damaligen Diskussion waren ein Gesetzentwurf des Bundesrates und insgesamt sechs Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Alle Initiativen wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und der Mehrheit der F.D.P. abgelehnt. Allerdings hatten die Liberalen im Ausschuß zuvor durchaus Gesprächsbereitschaft signalisiert. So konnte sich die Fraktion sehr wohl vorstellen, Kindern ausländischer Eltern, die bereits in Deutschland geboren worden sind und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die Doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren.

Außerdem sollte dies auch für Kinder gelten, deren Eltern eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik leben. Danach jedoch sollten sich die Betroffenen, anders als im Entwurf des Bundesrates vorgesehen, für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Es hat also als Ergebnis der Ausschußarbeit eine Annäherung, wenn auch keine Einigung, zwischen den Positionen von Bundesrat und F.D.P. stattgefunden.

Der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag liegen nunmehr jeweils ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen, der CDU/CSU und der F.D.P. zugrunde. Alle Vorlagen wurden vom Parlament zur federführenden Beratung an die Innenausschuß überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901012
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