Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Februar 1999 Inhaltsverzeichnis >
Februar 01/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Rechnungshof rügt Behördendruckereien

(hh) Hausdruckereien von Bundesbehörden, die der Bundesrechnungshof geprüft hat, haben unwirtschaftlich gearbeitet. Darauf verweisen die Rechnungsprüfer in einem Bericht über die Aufgabenwahrnehmung in ausgewählten Servicebereichen der Bundesverwaltung ( 14/220). Ein Vergleich mit der privaten Druckindustrie zeige, daß diese vergleichbare Leistungen kostengünstiger anbieten könne.

Bei Stillegung aller behördeneigenen "Kleindruckereien" und solcher mit einer Auslastung von unter 50 Prozent seien Ein sparungen von bis zu 20 Millionen DM im Jahr zu erwarten, heißt es in dem Bericht. Bis auf wenige begründete Ausnahmefälle sollte daher künftig auf behördeneigene Hausdruckereien verzichtet werden.

Eine weitere Prüfung habe ergeben, daß die Bearbeitung von Anträgen auf Beihilfe bei Krankheit und Pflege in 155 Beihilfestellen mit rund 700 Personalstellen etwa 78 Millionen DM im Jahr beansprucht habe. Die bisher dezentrale Bearbeitung sei unwirtschaftlich. Bei weitgehender Zusammenfassung vorhandener Beihilfestellen könne etwa die Hälfte der bisherigen Personalstellen eingespart werden.

Der Rechnungshof bemängelt allgemein, daß beim Austausch von Dokumenten in der Bundesverwaltung vorhandene und neue Medien vielfach nebeneinander eingesetzt wurden, ohne daß die Nutzer die jeweils verschiedenen Gebrauchseigenschaften und Kosten gekannt hätten. Er habe daher unter anderem empfohlen, den Nutzern Hinweise zu wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten der Medien zu geben. Ebenfalls würden Mobilfunktelefone verstärkt eingesetzt. Ihrem Einsatz, der in vielen Behörden bereits mehr als fünf Prozent der jährlichen Telekommunikationsausgaben ausmacht, habe regelmäßig kein geeignetes Nutzerkonzept zugrunde gelegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901043b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion