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Februar 01/1999
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Kohle-Ausgleichsfonds gab 1997 weniger aus

(hh) Die Gesamtausgaben des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes haben im Wirtschaftsjahr 1997 rund 320 Millionen DM betragen und lagen damit um 1,8 Milliarden DM unter den Gesamtausgaben von 1996. Dies geht aus der Rechnungslegung über dieses Sondervermögen des Bundes hervor, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem Bundestag als Antrag auf Entlastung ( 14/258) vorgelegt hat.

Aus dem Ausgleichsfonds werden auf der Grundlage des dritten Verstromungsgesetzes Zuschüsse zur Förderung des Einsatzes von Steinkohle in der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft und der industriellen Kraftwirtschaft gewährt sowie die Kosten der Verwaltung des Sondervermögens bestritten. Die zur Finanzierung des Ausgleichsfonds dienende Ausgleichsabgabe ("Kohlepfennig") durfte nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis Ende 1995 erhoben werden. Seither wird der Ausgleichsfonds abgewickelt. Wie aus der Rechnungslegung hervorgeht, ist der Rückgang der Gesamtausgaben im wesentlichen auf den Rückgang der Zuschußzahlungen von rund 1,93 Milliarden DM 1996 auf rund 175 Millionen DM 1997 zurückzuführen, da nur noch Restverpflichtungen für die Jahre vor 1996 abgewickelt werden müssen. Die Ausgaben hätten um rund 20 Millionen DM unter dem Planansatz gelegen. Minderausgaben seien vor allem bei den Zuschüssen an Kraftwerksunternehmen (11 Millionen DM) und bei den Erstattungen für überzahlte Ausgleichsabgabe (5 Millionen DM) entstanden. Die Zuschußzahlungen von 175 Millionen DM hätten die Planansätze um etwa 11 Millionen DM unterschritten. Davon entfielen rund 7 Millionen DM auf geringere Grundmengenzuschüsse, 4 Millionen DM auf geringere Zusatzmengenzuschüsse und 300.000 DM auf geringere Zuschüsse zu den Umrüstungskosten. Die Verwaltungsausgaben von 3,9 Millionen DM seien um 2,2 Millionen DM unter dem Planansatz geblieben.

Auf 91,6 Millionen DM haben sich den Angaben zufolge die Zinsausgaben für aufgenommene Kredite belaufen. Die Gesamtverschuldung des Ausgleichsfonds wird auf rund 3,4 Milliarden DM beziffert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901044d
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