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April 03/1999
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ANTRÄGE ZU GELÖBNISSEN IN DER ÖFFENDLICHKEIT

CDU/CSU: Gute Tradition PDS: Pathetisch überhöht

(vt) Der Bundestag soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) auffordern, "die gute Tradition von feierlichen Gelöbnissen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu pflegen und weiter auszubauen". Dies verlangt die Union in einem Antrag ( 14/641). Zur Begründung erläutert die Fraktion, Gelöbnisse in der Öffentlichkeit seien eine über viele Jahre gewachsene demokratische Tradition der Streitkräfte, die ihren festen Rückhalt in der Bevölkerung habe.

Das öffentliche feierliche Gelöbnis hebe den Wert der allgemeinen Wehrpflicht besonders heraus. Die Wehrpflicht garantiere die Einbindung der Bundeswehr in andere Bereiche der Gesellschaft und verhindere so die Entfremdung der Streitkräfte von der Bevölkerung. Die Bemühungen in den vergangenen Jahren, so die Abgeordneten weiter, die Zahl der feierlichen Gelöbnisse auf öffentlichen Plätzen zu verstärken – auch gegen zum Teil erhebliche Widerstände – seien richtig gewesen. Die CDU/CSU bezeichnet in ihrer Initiative zudem das öffentliche Gelöbnis freier Bürger als eine Selbstverständlichkeit und ein "würdevolles Zeremoniell". Es verkörpere die demokratische Kultur der Streitkräfte nach außen. Dieses Bekenntnis junger Wehrpflichtiger zur Verfassung sei keine Militarisierung der Gesellschaft, sondern "ein selbstbewußter Auftritt der Soldaten der Bundeswehr". Zum einen hätten die Wehrpflichtigen die Möglichkeit, sich in der Öffentlichkeit zu ihren Pflichten gegenüber der Bevölkerung zu bekennen, zum anderen habe wiederum die Bevölkerung die Möglichkeit, sich mit ihrer Bundeswehr zu solidarisieren. Wer den Wehrpflichtigen das öffentliche Gelöbnis vor den Bürgern, die sie zu schützen hätten, verwehre, dränge nach Auffassung der Unionsfraktion die Streitkräfte aus der Gesellschaft heraus.

Den gegenteiligen Zweck verfolgt ein Antrag ( 14/642) der PDS. Nach deren Willen soll das Parlament die Regierung auffordern, auf "pathetisch überhöhte und militärverklärende Symbole und Feiern" zu verzichten, wie sie feierliche Gelöbnisse außerhalb der Kasernen sowie Große Zapfenstreiche darstellten. Der PDS zufolge betrifft dies auch Gelöbnisfeiern außerhalb der Bundesrepublik.

Zur Begründung erläutern die Abgeordneten, in Deutschland gebe es eine "unheilvolle Tradition" von militärischen Aufmärschen und Gelöbnissen in der Öffentlichkeit. Es sei alles zu vermeiden, was auch nur den Anschein erwecke, als solle an solche Traditionen angeknüpft werden.

Im übrigen sei der Ablauf des feierlichen Gelöbnisses der Rekruten in einer Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr festgelegt. Diese bestimme, daß solche Veranstaltungen im Regelfall innerhalb militärischer Anlagen stattfinden sollten. Durch die "auffallend hohe Zahl" an öffentlichen Gelöbnissen im vergangenen Jahr ist laut PDS diese selbstgewählte Regel zur Ausnahme gemacht worden. Diese Praxis dürfe nicht fortgeführt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903027c
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