Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 3/99 Inhaltsverzeichnis >
April 03/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

UMWELTAUSSCHUSS

Öko­Audit neue Impulse verleihen F.D.P. plädiert für Deregulierung

(um) Die Fraktionen im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit waren am 24. März einmütig der Auffassung, daß das Engagement von Unternehmen im Umweltmanagement, insbesondere im Öko­Audit, attraktiver gemacht werden sollte. Der Ausschuß, der den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Ratsdok. Nr. 12866/98) beriet, kam überein, die in der Diskussion aufgetretenen Fragen zu den Kontrollen und der Bewertung von Zertifikaten zu klären und vor allem darzulegen, was Unternehmen davon haben, wenn sie sich an dem Öko­Audit beteiligen.

Wie es im Ausschuß hieß, ist es in Europa schwer, Beteiligungen dafür zu bekommen, insbesondere nachdem andere Standards mit nicht so hohen Anforderungen zertifiziert werden können. Daher bestehe bei Unternehmen wenig Interesse an Öko­Audit­Standards. Den Bericht der Bundesregierung über den Vollzug des Umweltauditgesetzes (13/11127) nahm der Ausschuß zur Kenntnis.

Der Bundestag hat am 25. März einen Antrag der F.D.P.­Fraktion ( 14/570) zur Beratung an den Umweltausschuß überwiesen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Deregulierungsinitiative für die Unternehmen zu starten, die sich einem betrieblichen Umweltmanagement unterziehen. Darin heißt es, daß das Umwelt­Audit­System häufig Vorteile durch Einsparungen bei Abfällen, Abwasser und Energie mit sich bringe, aber auch mit einem Überwachungs­ und Berichtsaufwand verbunden sei. Daher sollte eine Deregulierung dem Öko­Audit neue Impulse geben, so die Fraktion. Den Liberalen schwebt eine Erleichterung bei den Genehmigungsverfahren sowie eine Entlastung bei Berichtspflichten, Nachweisverfahren und der Überwachung für zertifizierte Betriebe vor.

Im einzelnen sollte Doppelarbeit zwischen Öko­Audit und der Zertifizierung nach der ISO­Norm 14001 vermieden werden. Die Norm werde aufgrund höherer Praktikabilität, geringerer Umweltanforderungen und weltweiter Verbreitung immer beliebter. Nach Meinung der F.D.P. sollte sichergestellt werden, daß mit dem Erwerb des Öko­Audits auch eine Zertifizierung nach ISO 14001 erworben wird.

Für die Bereiche Luft und Abfall empfiehlt die Fraktion Öffnungsklauseln, so daß für registrierte Standorte mit Ausnahme von Störfallbetrieben die Pflicht zur Mitteilung der Betriebsorganisation entfällt. Bei registrierten Standorten sollte die Anzeigepflicht für Immissionsschutz­, Störfall­, Abfall­ und Gewässerschutzbeauftragte gestrichen werden können.

Ferner plädieren die Abgeordneten für Öffnungsklauseln im Bundesimmissionsschutzgesetz, damit die Aufgaben von Betriebsbeauftragten beschränkt werden können. Nach dem Willen der Fraktion sollte es auch möglich sein, daß der Betreiber Messungen selbst vornimmt, wenn er Fachkunde und die erforderlichen Geräte besitzt. Sicherheitstechnische Sachverständigen­

prüfungen sollten nicht nur von Sachverständigen oder Störfallbeauftragten, sondern auch von anderen Betriebsangehörigen vorgenommen werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903049a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion