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April 03/1999
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RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG

Auslandsschulen verkaufen

(hh) Kritisch auseinandergesetzt hat sich der Rechnungsprüfungsausschuß (RPA) am 19. März mit der Liegenschaftsverwaltung des Auswärtigen Amtes für deutsche Schulen im Ausland.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs fördert das Auswärtige Amt zur Zeit rund 130 deutsche Schulen im Ausland. Etwa 80 Prozent davon verfügten über eigene oder gemietete Liegenschaften, die eigenverantwortlich unterhalten würden. 20 Prozent seien bundeseigene Liegenschaften.

Von den seit dem Jahr 1993 ständig steigenden Ausgaben für Baumaßnahmen im schulischen Bereich (1993: 3,8 Millionen DM; 1998: 32 Millionen DM) entfielen im Durchschnitt rund 75 Prozent auf bundeseigene Liegenschaften. Die unentgeltliche Überlassung dieser Gebäude belaste nicht nur den Bund. Vielmehr würden die Schulträger in bundeseigenen Liegenschaften auch gegenüber solchen bevorzugt, die eigene oder gepachtete Liegenschaften eigenverantwortlich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Ausschöpfung von selbstfinanzierten Mitteln bewirtschafteten. Die RPA­Mitglieder schlossen sich diesem Urteil an. Sie forderten auch zur Entlastung des Bundeshaushaltes das Auswärtige Amt auf, ein Handlungskonzept zu erstellen und "in geeigneten Fällen" die Liegenschaften zu verkaufen. Insgesamt solle dies bei 23 Schulen geprüft werden. Zudem solle das Auswärtige Amt "in geeigneten Fällen" Baumaßnahmen in Regie der Schulträger zulassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903055b
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