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April 03/1999
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Über Asylrecht informiert

(pt) Über aktuelle Probleme zu Petitionen aus dem Ausländer­ und Asylrecht haben sich Mitglieder aller Fraktionen des Petitionsausschusses informiert. Bei der Besprechung am 17. März waren auch Vertreter des Innenausschusses, des Bundesinnenministeriums und die Ausländerbeauftragte anwesend.

Bei einem möglichen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Kosovo wiesen die Ministeriumsvertreter darauf hin, daß das Initiativrecht dafür bei den Ländern liege. Derzeit herrsche dort jedoch die Meinung vor, daß ein Abschiebungsstopp nicht erforderlich sei, weil seit September 1998 keine Rückführungen mehr in die Bundesrepublik Jugoslawien durchgeführt werden könnten. So sei nach Meinung des Bundesinnenministeriums ein Abschiebungsstopp "praktisch" erreicht. Die Mitglieder des Petitionsausschusses und die Ausländerbeauftragte hielten entgegen, dieser Zustand sei für die betroffenen Flüchtlinge nicht akzeptabel, da sie in ständiger Unsicherheit leben müßten. Es gehöre zur politischen Glaubwürdigkeit, in einer solchen Situation einen Abschiebungsstopp auch formell zu erlassen.

Weiter setzten sich die Petitionsausschußmitglieder für eine Härtefallregelung für bestimmte Flüchtlingsgruppen aus Bosnien­Herzegowina ein. Dem Petitionsausschuß liegen hierzu zahlreiche Eingaben vor, in denen unter anderem für ehemalige Lagerhäftlinge eine besondere Regelung gefordert wurde. Ihnen sei die Rückkehr nach Bosnien­Herzegowina "nicht zumutbar". Die Ministeriumsvertreter wiesen darauf hin, daß für diese Problemgruppen bereits Sonderregelungen geschaffen worden seien. So gebe es mit der USA ein Weiterleitungsprogramm, nach dem bisher rund 23.000 Flüchtlinge von Deutschland aus in die USA übergesiedelt seien.

Bei der Altfallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland stellte das Bundesinnenministerium klar, daß sich der begünstigte Personenkreis voraussichtlich auf abgelehnte Asylbewerber und Vertriebenenbewerber beschränken werde. Die Ausschußmitglieder betonten, Personen mit langjährigem Aufenthalt seien so gut in Deutschland integriert, daß eine Abschiebung nicht mehr zumutbar sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903062b
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