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Mai 05/1999
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REGIERUNG ZU FOLGEKOSTEN MÄNNLICHER GEWALT

45.000 Frauen suchen jährlich Zuflucht in Frauenhäusern

(fa) In der Zeit von 1987 bis 1991 sind etwa 690.000 Frauen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer einer sexuellen Gewalttat durch nahestehende Bezugspersonen aus dem familiären Bereich geworden, davon waren etwa 350.000 Frauen Opfer einer Vergewaltigung durch ihren Ehemann, der mit ihnen im gleichen Haushalt lebte.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/849) vom 5. Mai auf eine Kleine Anfrage der PDS zu den Kosten der häuslichen Gewalt von Männern gegen Frauen ( 14/693) hervor. Die Bundesregierung erläutert darin weiter, ihr lägen lediglich Daten über einzelne Gewaltformen vor, so zum Beispiel über das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Raum (Ergebnisse der KFN­Opferbefragung 1992), zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz (Untersuchung des Landesinstituts Sozialforschungsstelle Dortmund von 1990) und zu sexuellen Übergriffen in Psychotherapie und Psychiatrie (Untersuchung des Instituts für Psychotraumatologie Freiburg/Breisgau 1995).

Laut Antwort liegen der Bundesregierung keine Angaben darüber vor, wie hoch der Anteil schwerer häuslicher Gewalttaten von Männern gegen Frauen ist. Die vom Bundeskriminalamt jährlich herausgegebene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) enthalte keine differenzierenden Angaben zu solchen Gewalttaten. Eine Beziehung zwischen dem Geschlecht der Tatverdächtigen und dem Geschlecht der Opfer könne in der PKS ebenfalls nicht hergestellt werden. Deshalb lasse die PKS eine Einstufung der Gewalttaten in schwere bzw. sehr schwere häusliche Gewalttaten von Männern gegen Frauen nicht zu. Derzeit werde die PKS aber im Rahmen der Neustrukturierung des polizeilichen Informationssystems INPOL neu gestaltet. Danach seien derartige Informationen abrufbar. Zu der Frage, wie viele Opfer häuslicher männlicher Gewalt im Alter von 15 bis 65 Jahren sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland an Frauenhäuser wenden, führt die Regierung aus, auch dazu lägen keine genauen Angaben vor. Schätzungen zufolge suchten jedoch jährlich 45.000 Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem Frauenhaus.

Nach Angaben der Bundesländer, so die Regierung weiter, betrügen die Aufwendungen für die 389 Frauenhäuser und 46 Frauenschutzwohnungen in den Landeshaushalten 1998 insgesamt 66 Millionen DM. Über die zusätzlichen Aufwendungen der Kommunen, Trägervereine und andere habe sie keine Zahlen. Über die gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen könnten ebenfalls keine Angaben gemacht werden. Einer Schätzung der Arbeitsgemeinschaft "Männer und Geschlechterforschung" (Berlin) zufolge beliefen sich die Folgekosten von Männergewalt auf etwa 29 Milliarden DM pro Jahr.

Keine Erkenntnisse gibt es laut Antwort über die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Polizei und Strafrechtssystem, medizinische sowie psychosoziale Versorgung und Erwerbsarbeit und soziale Sicherung. Aussagen zu den gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen könnten erst getroffen werden, wenn das tatsächliche Ausmaß dieser Gewalt bekannt sei, so die Regierung. Sie plane eine bundesweite Erhebung zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen und ihren Folgen und stehe bereits in Kontakt mit anderen europäischen Staaten, in denen ähnliche Erhebungen geplant bzw. angelaufen sind.

Änderungen der Statistiken in den Bereichen der Polizei, der Erwerbsarbeit und der sozialen Sicherung seien allerdings nicht geplant. Auch die Einrichtung eines neuen statistischen Zweigs im Bereich der Gesundheitsversorgung werde nicht als weiterführend angesehen, da erfahrungsgemäß häufig von einer Dokumentation häuslicher Gewalt auf Wunsch der Frauen abgesehen werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905044a
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