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Juli 06/1999
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Keine Gewalt bei Erziehung

(fa) "Gewalt ist kein Erziehungsmittel, und Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung". Diesen Grundsatz bekräftigte Justizministerin Dr. Herta Däubler­Gmelin am 23. Juni in einem Gespräch mit der Kommission des Bundestages zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission).

Der Kommission lag ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, durch den körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen, auch zum Zwecke der Erziehung, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Sozialgesetzbuch für unzulässig erklärt werden sollen. Es gelte, den Überzeugungsprozeß bei den Eltern fortzusetzen, daß Gewalt kein Erziehungsmittel sei. Diese Norm müsse sich durchsetzen, wobei nicht daran gedacht werde, in Einzelheiten der elterlichen Erziehung einzugreifen.

Durch den Schutz der Würde des Menschen im Grundgesetz sei auch die Würde des Kindes geschützt. Man wisse aber, daß die Anwendung von Gewalt in der Gesellschaft ein großes Problem sei. Gewalt habe jedoch nichts in der Familie zu suchen. Einige wichtige Fragen seien, wie man als Norm durchsetze, daß Kinder Subjekt und nicht Objekt sind. In der Kinderrechtsreform, so die Ministerin, sei man noch nicht so weit gekommen, wie sie gerne möchte. Ende des Jahres wolle sie mit der Kommission einen Zwischenbericht zur Kinderrechtsreform diskutieren, um sich dann im Jahr 2000 vertieft mit diesen Fragen zu befassen. Däubler­Gmelin berichtete weiter über die insbesondere mit Frankreich praktizierte Familienmediation bei grenzüberschreitenden Sorgerechtsfällen und Kindesentführungen. Bis auf einen Sonderfall habe es keine Probleme gegeben. Bei binationalen Ehen gebe es wenig Scheidungen, und die Zahl der

Fälle, wo man sich "wirklich bekriege" sei minimal. Binationale Ehen seien in ihren Problemen nicht anders, als rein deutsche Ehen. Klarzustellen sei, daß keiner in Gerichtsentscheidungen des Nachbarn eingreife. Außerdem dürfe man durch Einzelfälle keine Emotionen hochkommen lassen, damit kein Schatten auf deutsch­französische Ehen falle. Bei den Behandlungen von Rechten des Kindes in der UN­Kinderkommission bedauerte die Ministerin wie auch die frühere Bundesregierung, daß bereits Fünfzehnjährige als Soldaten an Feindseligkeiten teilnehmen dürfen. Hier wären 18 Jahre besser gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906049c
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