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Juli 06/1999
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Umzugsbeschlüsse strikt einhalten

(in) "Wort halten" bei der Umsetzung der Bonn/Berlin­Beschlüsse fordert die CDU/CSU­Fraktion in einem Antrag ( 14/1004). Die Bundesregierung müsse sich klar zu den geltenden Beschlüssen als "bindende Vorgabe" für die Ausgestaltung des Umzugsbeschlusses vom 20. Juni 1991 bekennen, die beschlossenen Regelungen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen umsetzen und auch bei künftigen Entscheidungen der Verantwortung gegenüber der Region Bonn gerecht werden.

Ein fairer Ausgleich für die Region Bonn sei zentrale Voraussetzung für die Umzugsentscheidung des Bundestages gewesen. Die Regelungen der Beschlüsse und Verträge bildeten nicht eine unverbindliche Richtschnur, sondern eine bindende Vorgabe zur Ausgestaltung des Umzugsbeschlusses. Jede Abweichung von der geltenden Beschlußlage sorgt nach Ansicht der CDU/CSU für Verunsicherung, beeinträchtigt die bislang durch Fairneß und Verläßlichkeit geprägte Arbeitsgrundlage und gefährdet einen erfolgreichen Strukturwandel.

Der Bundestag müsse bekräftigen, daß die beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen für die Bonner Region in vollem Umfang realisiert werden, daß die für Bonn vorgesehenen Bundesbehörden nach der geltenden Gesetzes­ und Beschlußlage umziehen werden, daß die vorgesehenen Personalstärken für die mit erstem Dienstsitz in Bonn angesiedelten Bundesministerien eingehalten werden und daß der Bund sich weiterhin um die Ansiedlung zusätzlicher Institutionen, vor allem internationaler Organisationen, nach Bonn bemüht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906057b
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