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Juli 06/1999
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Deserteuren Asyl gewähren

(in) Die Bundesregierung soll die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, daß Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus der Bundesrepublik Jugoslawien einen Anspruch auf Asyl in Deutschland erhalten. Dies fordert die PDS in einem Antrag ( 14/1183). Nach Angaben der Fraktion ist es bisher so, daß Deserteure der jugoslawischen Armee in Deutschland prinzipiell kein Asyl erhalten.

In der Fragestunde des Bundestages am 21. April habe die Bundesregierung erklärt, sie wolle jugoslawische Deserteure gemäß den gesetzlichen Regelungen behandeln. Wenn sie Asyl beantragten, würde dies im Asylverfahren geprüft. Beantragten sie kein Asyl und wollten nach Deutschland einreisen, müßten sie das Visumverfahren einleiten. Wenn sie bereits in Deutschland seien, unterlägen sie den ausländerrechtlichen Regelungen, wonach auch ein Abschiebungsschutz und das Vorliegen von Abschiebungshindernissen geprüft würden, gibt die PDS die damalige Regierungsantwort wieder.

Die Fraktion verweist darüber hinaus auf eine Stellungnahme der Flüchtlingsorganisation "Pro Asyl", wonach es eine moralische Pflicht der europäischen Regierungen sei, Kriegsdienstverweigerern Asyl zu gewähren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906057d
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