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Juli 06/1999
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BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTER MÜLLER IM AUSSCHUSS

"Tourismuswirtschaft wird von der Steuerreform profitieren"

(to) Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) erwartet, daß die deutsche Tourismuswirtschaft von der Steuerreform profitieren wird. Wie er am 23. Juni im Tourismusausschuß mitteilte, könnte die geplante rechtsformunabhängige Maximalbesteuerung von 35 Prozent die Folgen der Neuregelung bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mildern.

Müller wies darauf hin, daß 1998 46 Millionen DM als Kredite an Existenzgründer im Hotel­ und Gaststättengewerbe vergeben worden seien. In den letzten acht Jahren hätten über 17 Prozent aller Unternehmen, die aus Mitteln der Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert worden seien, der Tourismusbranche angehört. Bei den geförderten Infrastrukturprojekten sei sogar ein Drittel dem Tourismus zuzuordnen gewesen.

Müller bescheinigte der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT), die für das Reiseland Deutschland wirbt, eine hervorragende Arbeit. Allerdings müsse sie künftig verstärkt Mittel aus der Wirtschaft akquirieren. Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium würden Qualitätskriterien für umweltgerechte Reiseangebote erarbeitet, berichtete der Minister, der am Rande auch auf die Gesundheitskampagne der DZT einging. So sei ein Kuratorium zur Förderung der deutschen Medizin im Ausland gegründet worden.

Expo eine "große Chance"

In der Weltausstellung Expo 2000 sieht Müller eine große Chance für den Standort Deutschland. Dafür müsse professionell geworben werden. Hier habe er eine bessere Zusammenarbeit mit der DZT angemahnt. Müller erklärte, er wolle dafür eintreten, daß für die Hotellerie im grenznahen Bereich, die unter dem Mehrwertsteuergefälle zu einigen Nachbarländern leidet, etwas getan werden kann. Dies sei eine "echte Wettbewerbsverzerrung".

Die CDU/CSU befürwortete eine massive Aufstockung der Mittel zugunsten der DZT und äußerte Zweifel daran, ob sich im großen Umfang Mittel aus der Wirtschaft akquirieren lassen. Die Sozialdemokraten plädierten dafür, daß die anstehenden Haushaltskürzungen der DZT "so viel Luft" lassen, daß diese ihre Arbeit im nächsten Jahr fortsetzen kann. Die F.D.P. verwies darauf, daß die DZT auf eine verläßliche Planung angewiesen sei. Mit ständig wechselnden Beträgen lasse sich kein Marketing betreiben. Bündnis 90/Die Grünen traten dafür ein, die Einreise von Touristen aus Osteuropa zu erleichtern.

Daß die Bundesregierung den Tourismus als Motor der Beschäftigung weiterentwickeln und die deutsche Tourismuswirtschaft durch geeignete Rahmenbedingungen in die Lage versetzen will, sich stärker am globalen Wachstum zu beteiligen, betont sie in ihrer Antwort ( 14/1079) auf eine Große Anfrage der F.D.P. ( 14/591) zu den Wettbewerbsbedingungen im "Euro­Land".

Allein 1998 seien 640 Millionen DM Kreditmittel aus dem zinsgünstigen ERP­Programm und nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse in Höhe von 314 Millionen DM in touristische Unternehmen geflossen. Zur weiteren Leistungssteigerung und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft habe die Bundesregierung gegenüber dem ersten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 1999 zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen DM unter anderem für Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten bereitgestellt.

Keine Wettbewerbsnachteile

Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die rechtlichen Änderungen der "630­DM­Jobs" negative Folgen für den betroffenen Sektor haben werden. Sie werde die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse auch in der Tourismusbranche beobachten und prüfen, ob die Ziele der Neuregelung erreicht worden sind. Sie ist auch nicht der Ansicht, die Neuregelung könnte zu Wettbewerbsnachteilen der deutschen Tourismusbranche führen. Wie es in der Antwort weiter heißt, liegen der Regierung keine Erhebungen vor, aufgrund derer sich die Belastung der deutschen Tourismusbranche durch die Ökosteuer beziffern läßt.

Die Auswirkung der Euro­Einführung auf die deutsche Tourismuswirtschaft beurteilt die Regierung positiv. Die einheitliche Währung werde zu einer größeren Preistransparenz in den beteiligten Staaten und damit auch zu mehr Wettbewerb führen.

Wie es in der Antwort heißt, könnten einige EU­Mitgliedstaaten die Umsätze im Gaststättengewerbe noch mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegen. Die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes wäre in Deutschland nur möglich, wenn das europäische Recht geändert würde.

Auch für Beherbergungsumsätze werde in Deutschland der allgemeine Mehrwertsteuersatz erhoben. Zwar sehe das europäische Recht die Möglichkeit vor, Übernachtungen in Hotels mit dem ermäßigten Steuersatz zu versehen. Wegen der damit verbundenen Steuermindereinnahmen von rund 1,35 Milliarden DM jährlich, aber auch aus steuersystematischen Gründen, könne die Regierung über eine Gesetzesänderung nicht "isoliert von den anstehenden steuer­ und finanzpolitischen Entscheidungen" Festlegungen treffen.

Steuersatz für Energie

Der Bundestag hat am 17. Juni über die Große Anfrage und die Antwort der Bundesregierung debattiert und dabei einen Entschließungsantrag der F.D.P.­Fraktion ( 14/1159) zur Beratung an den Tourismusausschuß überwiesen. Darin wird unter anderem die Rücknahme der Neuregelung der 630­DM­Jobs gefordert. Ferner verlangen die Liberalen, die erste Stufe der Ökosteuer zurückzunehmen und auf die zweite und dritte Stufe zu verzichten. Statt dessen wird die EU­weite Einführung eines eigenen Mehrwertsteuersatzes auf Energie vorgeschlagen.

Die F.D.P. will zudem den Vorsteuerabzug auf geschäftlich veranlaßte Bewirtung und Beherbergung wiedereinführen und die Trinkgeldbesteuerung streichen, soweit es sich um freiwillige Gaben des Gastes handelt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourismuswirtschaft zu stärken, plädiert die F.D.P. auch für die Einführung eines verminderten Mehrwertsteuersatzes für die deutsche Hotellerie.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906073
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