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November 10/1999
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ETIKETTIERUNGSGESETZ GEÄNDERT

Herkunft von Rindern über eine Datenbank ermitteln

(lw) Die Bundesregierung will eine elektronische Datenbank einrichten, in der Angaben zur Identifizierung eines Rindes, zur Rückverfolgbarkeit seiner Herkunft und seiner Aufenthaltsorte sowie seine bisherigen Halter erfasst sind. Die Datenbank muss spätestens zum Jahresende voll betriebsfähig sein, heißt es in einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 820/97 des Rates erhobenen Daten und zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes" ( 14/1856). Der Bundestag hat das Gesetz am 11. November auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses ( 14/2001) verabschiedet.

Neben der Nutzung dieser Angaben zur Tierseuchenbekämpfung soll die Datenbank auch zur Abwicklung und Kontrolle der EG­rechtlichen Beihilferegelungen sowie für die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen eingesetzt werden. Das Gesetz regelt die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung vor allem solcher Daten, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich erhoben worden sind. Der Zugriff auf die Daten zur Tierseuchenbekämpfung und für Prämienzwecke soll elektronisch möglich sein.

Recht auf Auskunft

Darüber hinaus regelt das Gesetz das Recht des einzelnen Tierhalters, Auskunft über Daten zu erhalten, auch über solche Daten, die er nicht selbst gemeldet hat. Das Auskunftsrecht wird auf Daten beschränkt, an denen er ein "berechtigtes Interesse" hat und die er bereits jetzt im Wesentlichen dem Rinderpass oder Begleitpapier entnehmen kann. Schließlich wurde das Rindfleischetikettierungsgesetz an die Vorschriften der Rinder­ und Schafprämien­Verordnung sowie an die Erfordernisse angepasst, um Daten zu Etikettierungszwecken aus der Datenbank abrufen und übermitteln zu können.

Die Kosten für den Betrieb der Datenbank in München werden sich auf voraussichtlich 1,5 Millionen DM pro Jahr belaufen. Sie sollen nach einem Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden. Der einzelne Tierhalter soll zur Kasse gebeten werden, wenn er schriftlich oder elektronisch Auskunft über die Daten der in seinem Bestand befindlichen Rinder haben will. Diese Kosten seien entweder Porto oder Telefonkosten.

Der Agrarausschuss hatte den Gesetzentwurf am 3. November einstimmig angenommen. Gegen das Votum der CDU/CSU nahm der Ausschuss auch einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass die obligatorische Etikettierung so schnell wie möglich in ganz Europa eingeführt wird. Die Europäische Kommission sollte eine höchstens auf ein Jahr befristete Übergangsregelung für die EU­Mitgliedstaaten erlassen, die die Voraussetzungen zur Einführung der Etikettierung noch nicht geschaffen haben. Nur so könne das Vertrauen der stark verunsicherten Verbraucher wegen der anhaltenden BSE­Diskussion wieder hergestellt werden. Die Bauern in Deutschland hätten mit hohem Aufwand jedes Rind mit Ohrmarken und Tierpässen versehen. Der Handel und die Fleischwirtschaft müssten diese Anstrengungen zur Herkunftskennzeichnung nun auch auf dem Etikett an der Ladentheke sichtbar machen, heißt es in der Entschließung.

Ausweis für Kälber

Einstimmig hatte am gleichen Tag der Gesundheitsausschuss den Entwurf gebilligt. Die Sprecher aller Fraktionen betonten die Notwendigkeit einer ausreichenden Kennzeichnung von Fleisch. Nur so sei es dem Verbraucher möglich, Informationen über die Herkunft des Fleisches zu erhalten und dann über den Kauf zu entscheiden. Die SPD plädierte zudem dafür, die Bundesregierung aufzufordern, sich gegenüber Großbritannien dafür einzusetzen, dass nur etikettiertes Rindfleisch auf den kontinentalen Markt kommt. Die Bundesrepublik sei bei der Umsetzung der EG­Verordnung weiter als andere EU­Staaten. Hier sei es bereits möglich, einen "Personalausweis" von der Geburt der Kälber an zu erstellen, so dass der gesamte Werdegang des Tieres von der Geburt bis zum Schlachthof nachvollzogen werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910049b
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