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Dezember 11/1999
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ARBEITS­ UND SOZIALMINISTERIUM

Globale Minderausgabe bei Zuschuss an Bundesanstalt für Arbeit erbracht

(hh) Im Haushaltsjahr 2000 kann der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Gesamtausgaben in Höhe von 170,46 Milliarden DM tätigen. Das sind 615,35 Millionen DM mehr, als die Regierung veranschlagt hatte. Der Ausgabenansatz des Vorjahres lag bei 172,41 Milliarden DM. Die Gesamteinnahmen dieses Einzelplans sind mit 2,35 Milliarden DM (1999: 2,19 Milliarden DM) eingestellt. Für Verpflichtungsermächtigungen sind 1,97 Milliarden DM (2,15 Milliarden DM) ausgewiesen.

Der größte Ausgabenposten entfällt mit 169,31 Milliarden DM (170,72 Milliarden DM) auf die Zuweisungen und Zuschüsse, gefolgt von den Ausgaben für Investitionen, für die 787,73 Millionen DM (1,33 Milliarden DM) bereitstehen. Für das Personal sind 253,34 Millionen DM (244,81 Millionen DM) eingestellt und für die sächliche Verwaltung 119,36 Millionen DM (120,6 Millionen DM).

Die größte Veränderung erfolgte durch die globale Minderausgabe von über 2 Milliarden DM. Sie wurde erreicht durch eine Absenkung des Zuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit um 2,1 Milliarden DM. Standen dort im Regierungsentwurf noch 9,85 Milliarden DM bereit, so sind es nun 7,75 Milliarden DM. Eine weitere Reduktion bei den Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartigen Leistungen gab es bei der Arbeitnehmerhilfe. Die im Entwurf ausgewiesenen 15 Millionen DM wurden auf 10 Millionen DM gekappt, und die Finanzmittel für die Förderung von Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik wurden von 75 Millionen DM auf nun 57 Millionen DM zurückgefahren.

Gleichzeitig führten die Haushaltspolitiker einen neuen Titel "Förderung der Erprobung und Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" ein und staffierten ihn mit 100 Millionen DM Baransatz sowie 200 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen aus.

Weitere Veränderungen durch den Fachausschuss gab es bei den Allgemeinen Bewilligungen und bei der Sozialversicherung. So wurden die Beiträge an internationale Organisationen von 40,23 Millionen DM auf 42,55 Millionen DM erhöht. Die Ausgaben für Fremdrenten in der Unfallversicherung wurden von 75 Millionen DM auf 67 Millionen DM zurückgefahren und die Aufwendungen des Bundes für die Gesetzliche Unfallversicherung von 330 Millionen DM auf 305 Millionen DM reduziert.

Der Rotstift wurde auch bei dem Ansatz für die Beteiligung des Bundes in der Knappschaftlichen Rentenversicherung angesetzt. Die ausgewiesenen 14,3 Milliarden DM wurden auf 14,2 Milliarden DM zurückgefahren. Einen Rückgang gab es darüber hinaus bei den Zuschüssen zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten. Die Regierung hatte 1,66 Milliarden DM dafür eingestellt, kann nun aber nur noch 1,53 Milliarden DM ausgeben.

Eine Textänderung gab es bei den Eingliederungsleistungen für Spätaussiedler. Die dafür vorgesehenen 8 Millionen DM sollen nun zudem für Eingliederungsleistungen für Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge verwendet werden.

Leicht angehoben, und zwar von 50,74 Milliarden DM auf 51,25 Milliarden DM, wurde der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Ebenfalls angehoben, und zwar von 13,93 Milliarden DM auf 14,04 Milliarden DM wurde der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten in den neuen Ländern.

Vom Bundestag abgelehnt wurden ein Änderungsantrag der CDU/CSU ( 14/2180), ein Entschließungsantrag ( 14/2146) sowie ein Änderungsantrag ( 14/2164) der F.D.P. und ein Änderungsantrag der PDS ( 14/2163).

Die Unionsfraktion hatte in ihrem Papier gefordert, den Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit auf null zu senken. Sie argumentierte, bereits 1999 habe die Bundesregierung im Jahresdurchschnitt einen Rückgang der Arbeitslosigkeit um ca. 150.000 prognostiziert, und für das Jahr 2000 erwarte sie aus demografischen Gründen einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit um etwa 140.000 im Jahresdurchschnitt. Deshalb sei ein Zuschuss an den Haushalt der Arbeitsanstalt "nicht mehr erforderlich".

Der Änderungsantrag der Liberalen zielte in die selbe Richtung. In ihrem Entschliessungsantrag hielt diese Oppositionsfraktion zudem fest, die Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse sei ebenso abzulehnen wie die Vereinheitlichung des Beitragssatzes für die Bereiche Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst. Vom Bundestag sollte die Regierung aufgefordert werden, den Bestand der Künstlersozialkasse "dauerhaft zu sichern". Dazu solle sie unter Einbeziehung aller Betroffenen Vorschläge für eine strukturelle Reform der Künstlersozialversicherung unterbreiten.

Der Antrag der PDS zielte darauf ab, die Sachkostenzuschüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die mit 100 Millionen DM ausgewiesen sind, um 500 Millionen DM zu erhöhen. Zudem seien Verpflichtungsermächtigungen für diesen Bereich für die Jahre 2001 und 2002 von jeweils 600 Millionen DM auszuweisen. Im Gegenzug schlug die Fraktion vor, den Ansatz für Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser, der mit 750 Millionen DM etatisiert ist, um 500 Millionen DM zu kürzen ( 14/1400 - Epl. 11, 14/1911, 14/1922, 14/1923, 14/1924).

Einzelplan 11
(in Milliarden DM) 2000 1999
Ausgaben 170,46 172,41
Einnahmen 2,35 2,19
Verpflichtungs­
ermächtigungen
1,97 2,15
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911023
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