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Dezember 11/1999
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Strafverfahren einleiten

(bn) Die F.D.P.­Fraktion beantragt ( 14/2110), dass bei "Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht" nach Paragraph 35b des Strafgesetzbuches ein Strafverfahren eingeleitet werden soll. Bereits mehrfach seien Einzelheiten über Entscheidungen des Bundessicherheitsrates und über das Stimmverhalten seiner Mitglieder an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser Verstoß erfülle den Straftatbestand der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht und werde mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911060d
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