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047/2006
Stand: 15.02.2006
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Arzneimittel-Sparpaket mit Änderungen gebilligt

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Das umstrittene Arzneimittel-Sparpaket hat eine parlamentarische Hürde genommen. Der Gesundheitsausschuss billigte den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung ( 16/194) am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD. Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen wurden in den Gesetzentwurf, der am Freitag abschließend im Plenum behandelt werden soll, einige Änderungen an zentralen Punkten vorgenommen. Die Reform soll zum 1. April in Kraft treten und den Krankenkassen jährliche Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro bringen. Neu an dem Gesetzentwurf ist vor allem, dass Krankenkassen künftig die Eigenbeteiligung von gesetzlich Versicherten bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten senken können. Bislang liegt die Spanne bei Zuzahlungen zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament. Patienten könnten dadurch sparen, dass sie beim Arzt auf die Verschreibung eines billigen Präparates bestehen. Die Kassen sollen dabei gemeinsam entscheiden, für welche Arzneimittel die Zuzahlungsuntergrenze fallen soll. Verändert wurde auch die von Ärzten heftig kritisierte so genannte Bonus-Malus-Regelung, wonach besonders preisgünstiges Verordnen belohnt, zu teures Verordnen hingegen mit Honorarabschlägen bestraft werden soll. Diese Regelung greift nunmehr erst bei einer zehnprozentigen Überschreitung der Verschreibungsvorgaben. Sie entfällt dem Gesetzentwurf zufolge, wenn sich auf regionaler Ebene die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf adäquate Kostenersparnisse verständigen. Es bleibt dabei, dass Apotheker Gratispackungen von der Pharmaindustrie (so genannte Naturalrabatte) nicht mehr verkaufen dürfen. Die Herstellerabgabepreise für alle Arzneimittel sollen für die Dauer von zwei Jahren eingefroren werden, um Preissteigerungen auszuschließen. Bis zuletzt umstritten war die Regelung zu den Festbeträgen, also den Preisobergrenzen, für die die Krankenkassen für bestimmte Medikamente die Kosten übernehmen. Nunmehr können Medikamente, die nicht neuartig sind, nur dann aus den Festbetragsgruppen ausgenommen werden, wenn für sie ein therapeutischer Mehrnutzen belegt werden kann. Die Koalition will die bestehende Praxis damit stärken. Die Grünen-Fraktion hielt die entsprechende Formulierung für missverständlich, scheiterte aber mit einem Änderungsantrag. Der Ausschuss billigte zudem einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Spitzenverbände der Krankenkassen bis zum 1. Juni 2006 über die Praxis der generellen Befreiung Kranker von Zuzahlungen durch Einmalzahlung zum Jahresbeginn berichten zu lassen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die Kassen diese Vorabzuzahlungsbefreiung zu großzügig gewähren. Die FDP-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, weil dieser ihrer Auffassung nach lediglich dazu dient, die Belastungen der gesetzlichen Krankenkassen durch die geplante Mehrwertsteuererhöhung zu kompensieren. Die Fraktion Die Linke forderte statt des Sparpakets die Einführung einer Positivliste für Medikamente. Die Grünen-Fraktion lehnte nicht alle Änderungen ab, hielt aber insbesondere die Festbetragsregelung für eine "Verschlimmbesserung".
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_047/02
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