Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2006 > 052 >
052/2006
Stand: 17.02.2006
[ Übersicht ]   [ weiter ]

Berechnung des Elterngeldes unter der Lupe

Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/IMO) Die FDP will in einer Kleinen Anfrage ( 16/620) von der Bundesregierung wissen, wie sie ihre Entscheidung begründet, einem Elternteil für die Kinderbetreuung eine Einkommensersatzleistung von 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch von 1.800 Euro, zu gewähren. Gefragt wird auch nach der Berechnung der Elterngeldhöhe bei Studierenden, Auszubildenden, Gewerbebetreibenden und Selbstständigen. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, welche Berechnungsgrundlage die Höhe der Leistungen bestimmt, wenn der maßgeblich betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war. Der Bund soll darüber hinaus Aussagen darüber treffen, welche Sozialleistungen Alleinerziehende nach dem Bezug von Elterngeld erhalten können, wenn ihnen kein Betreuungsangebot zur Verfügung steht und sie auch keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_052/01
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf