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053/2006
Stand: 20.02.2006
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Die Bündnisgrünen wollen Oppositionsrechte prüfen lassen

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/MAR) Der Geschäftsordnungsausschuss soll prüfen, ob die gegenwärtige Rechtslage und Parlamentspraxis unter den Vorzeichen der Großen Koalition hinreichend starke Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Opposition vorsieht. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Antrag ( 16/581) eingebracht. Weiter soll der Ausschuss gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages oder zur Änderung parlamentarischer Verfahrensweisen unterbreiten. Die Bündnisgrünen bezweifeln, ob die gegenwärtige Rechtslage den Ansprüchen des Grundgesetzes an die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament noch gerecht wird. Unter den jetzigen Bedingungen, so die Antragsteller, habe eine Minderheit von weniger als einem Drittel der Abgeordneten, dazu noch aufgeteilt in drei annähernd gleich große Fraktionen, keinen hinreichenden Spielraum, ihre Positionen auf die Agenda des Parlamentes zu setzen. Nach dem Willen der Grünen sollen insbesondere die Vorgaben für die Einberufung des Parlaments, für die Durchführung von Anhörungen, für die Bestimmung der Tagesordnung, für Aktuelle Stunden, für die Einsetzung von Unterausschüssen und zu den Redezeiten überprüft werden. Zu prüfen sei ferner auch die Regelung, der zufolge ein Drittel der Mitglieder des Bundestages erforderlich ist, um beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle zu beantragen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_053/03
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