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056/2006
Stand: 22.02.2006
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Chancengleichheit für Frauen auch in der Privatwirtschaft durchsetzen

Familie/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Chancengleichheit für Frauen, auch auf dem privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt, fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/712). Die Fraktion legt dar, die seit 1994 erweiterten Formulierungen des Artikels 3 im Grundgesetz seien die wichtigsten rechtlichen Grundlage für die Gleichstellung von Mann und Frau. Dieser Artikel fordere nicht nur die Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern auch ihre tatsächliche Durchsetzung durch die Politik. Gleichberechtigung ergebe sich nicht automatisch, sondern müsse gesellschaftlich, politisch und gesetzlich begleitet und gestaltet werden. Laut Antrag gibt es in Deutschland die "nahezu größten Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern innerhalb der gesamtem Europäischen Union". Übertroffen werde Deutschland im EU-Vergleich nur von Estland und der Slowakei. Danach verdienten vollzeitbeschäftigte Frauen in Westdeutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger als die Männer. In Ostdeutschland betrage der Unterschied etwa 10 Prozent. Nach Ansicht der Fraktion ist dies nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem, sondern auch ein erhebliches Innovationshemmnis für eine Wissensgesellschaft. Die Wirtschaft könne es sich nicht mehr leisten, auf die Begabung und die Potenziale von Frauen zu verzichten, erklären die Grünen. Die Bundesregierung soll nun ein Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern auflegen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Chancengleichheit auch in den Privatwirtschaft umsetzt. So sollen Frauen vor allem bei Beförderungen und Qualifikationsmaßnahmen unterstützt und Benachteiligungen durch den Arbeitgeber sanktioniert werden. Im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes soll die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie durchgesetzt werden. Auch auf die Tarifparteien sei einzuwirken, mehr Arbeitszeitkonten einzurichten und zu nutzen. Die Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen seien stärker zu berücksichtigen. Gefordert wird auch, die Förderung von Nichtleistungsbezieherinnen in Sozialgesetzbuch aufzunehmen. Dies solle Frauen ohne Arbeit die Rückkehr ins Erwerbsleben ermöglichen, die aufgrund von Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben. Die weitere Ausbreitung prekärer Beschäftigungen müsse verhindert werden. So solle die Regelung von Mini- und Midi-Jobs in einem einheitlichen Konzept zur Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge bei kleinen Einkommen aufgehen. Mit einer Offensive sollen Existenzgründungen durch Frauen und auch ihre Nachfolge in Unternehmen unterstützt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_056/04
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