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056/2006
Stand: 22.02.2006
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Werbung an staatlichen Hochschulen ist Sache der Länder

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Höhe und Verwendung von Werbeeinnahmen an staatlichen Bildungseinrichtungen, da die staatlichen Schulen und Hochschulen nach dem Grundgesetz in der Trägerschaft und Finanzhoheit der Länder liegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/570) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/469) hervor. Es sei Sache der Länder, durch angemessene Finanzierung und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass die staatlichen Bildungseinrichtungen ihre verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben wahrnehmen könnten. Entsprechend liege auch die Ausgestaltung und Begrenzung von Werbung in diesen Bildungseinrichtungen in ihrer Zuständigkeit.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_056/06
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