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056/2006
Stand: 22.02.2006
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Zu Gefahren für das bilanzielle Eigenkapital im Mittelstand Stellung nehmen

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion sieht eine Gefahr für das bilanzielle Eigenkapital von mittelständischen Unternehmen durch die so genannte IAS-Verordnung der EU. Wie es in einer Kleinen Anfrage ( 16/704) heißt, handelt es sich dabei um die International Accounting Standards, also die internationalen Bilanzierungsregeln. Danach werden kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabflüsse seit 2005 nach den IFRS, den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gerade für mittelständische Unternehmen wachse der Druck, so die Abgeordneten, sich an den weltweit geltenden Regeln der IFRS zu orientieren. Die IFRS würden vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassen, bei dem es sich um eine privatrechtlich organisierte internationale Organisation handele. Deren Interesse liege darin, global geltende Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die transparente und vergleichbare Informationen über Unternehmensabschlüsse vermitteln. Rechtsverbindlich für europäische Unternehmen würden die vom IASB erlassenen IFRS erst durch Anerkennung der EU, die so genannten Endorsements. Nach dem Standard IAS 32 handelt es sich der Fraktion zufolge bei dem von den Gesellschaftern an die Personenhandelsgesellschaft überlassenen Kapital um Fremdkapital, wenn dem Kapitalgeber, also dem Gesellschafter, ein Kündigungsrecht zusteht. Die Kündigung führe zum Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters, wobei ein Abfindungsanspruch entsteht. Dieser könne der Höhe nach geregelt, aber nicht ausgeschlossen werden. Durch das Zusammenspiel deutscher Regelungen und dem IAS 32 sei anzunehmen, heißt es in der Anfrage, dass das Eigenkapital von Personenhandelsgesellschaften in einem Abschluss nach IFRS ganz oder teilweise als Fremdkapital ausgewiesen werden muss. Personenhandelsgesellschaften drohe damit der Verlust des Eigenkapitals und die Ausweitung des Fremdkapitals. Sie könnten dadurch nicht mehr als solvente Unternehmen, sondern als hoch verschuldete Gesellschaften dastehen. Auch Konzerngesellschaften im Familienbesitz wie Freudenberg und Miele könnten von diesen Regelungen betroffen sein, so die Abgeordneten. Die FDP befürchtet, dass Personenhandelsgesellschaften dadurch die Schuldenfalle droht. Es sei zu befürchten, dass bei einem Rating-Verfahren höhere Anforderungen an die Bonität von Kreditnehmern gestellt werden. Eine Fremdfinanzierung könne damit für viele Personenhandelsgesellschaften "unerreichbar" werden. Die Bundesregierung soll sagen, ob sie diese Einschätzung teilt und ob sie dem IASB Lösungsvorschläge zum IAS 32 unterbreitet hat. Sie soll ferner mitteilen, ob sie auf das IASB einwirken will, das IAS 32 so zu ändern, dass eine Umqualifizierung von Eigen- in Fremdkapital bei Personenhandelsgesellschaften nicht mehr notwendig ist. Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, ob die IFRS mittelstandsorientiert ausgestaltet werden müssen oder ob eigenständige IFRS für mittelständische Unternehmen erarbeitet werden sollten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_056/12
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