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059/2006
Stand: 28.02.2006
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Äußerer Sicherheitsring der Fußball-WM-Stadien gilt auch für Taxis

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Zufahrt von Taxis in den äußeren Sicherheitsring der Fußball-WM-Stadien wird vor und während der Spiele nicht gestattet. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Erreichbarkeit der WM-Stadien ( 16/484). In der Antwort wird aber klar gestellt, dass in Abstimmung mit dem WM-Organisationskomitee Deutschland (OK) keine "Bannkreise" existieren. Das OK habe jedoch auf Grundlage der FIFA-Bestimmung und zur Sicherheit der Zuschauer "für jedes Stadion einen individuellen äußeren und inneren Sicherheitsring festgelegt". Der äußere Sicherheitsring sei im Regelfall zwischen 20 und 150 Meter vom Stadiongebäude selbst entfernt. Ausnahmen gebe es für die WM-Stadien in Frankfurt, München, Nürnberg und Berlin. Dort erreiche der äußere Sicherheitsring in verschiedenen Sektoren eine größere Entfernung.

Zum Zugang von Behinderten heißt es, das Erreichen eigens vorgesehener Rollstuhlfahrer-Tribünenplätze sei von Sonderparkplätzen aus "barrierefrei" gewährleistet. Ein Erreichen von Sonderparkplätzen für Behinderte innerhalb des äußeren Sicherheitsringes sei dagegen nur mit Sonderzufahrtsberechtigung sowie mit Akkreditierung aller im Fahrzeug befindlichen Personen möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_059/06
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