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059/2006
Stand: 28.02.2006
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Im Bundestag notiert: Dispokredit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke weist darauf hin, dass Empfängern des Arbeitslosengeldes II (ALG II) beim Einrichten eines Girokontos immer öfter ein Dispokredit verwehrt wird. Die Abgeordneten wollen in einer Kleinen Anfrage ( 16/743) von der Bundesregierung wissen, ob das ALG II - als regelmäßiges Einkommen wie Lohn und Gehalt - den Girokonteninhabern "das Recht auf Gewährung eines Dispokredits einräumt". Zudem erkundigt sich die Fraktion danach, ob ein ALG-II-Empfänger bei seinem Job-Center einen zinslosen Darlehenskredit beanspruchen kann, um einen durch zu Unrecht nicht gezahlte Leistung in Anspruch genommenen Dispokredit bei seiner Bank abzulösen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_059/08
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