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062/2006
Stand: 01.03.2006
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Bundesrat will Steuerschlupflöcher bei Handwerkerleistungen verhindern

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will verhindern, dass durch die geplante Einführung einer Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Renovierungen neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Dies geht aus einer Stellungsnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ( 16/753) hervor. Der Entwurf zielt unter anderem darauf ab, die Abzugsfähigkeit erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten zu verbessern und den privaten Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich zu fördern. Die heutigen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen begünstigten und nicht begünstigten Handwerkerleistungen würden durch die geplante Steuerermäßigung beseitigt. Die Koalitionsfraktionen haben bereits einen gleichnamigen Gesetzentwurf ( 16/643) eingebracht, der allerdings im Hinblick auf die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten vom Regierungsentwurf abweicht.

Die Länderkammer kritisiert, dass es nach dem Regierungsentwurf möglich wäre, etwa bei einer Wohnungsrenovierung für die Tapeziererarbeiten durch den Handwerker A (eine haushaltsnahe Tätigkeit) eine Steuerermäßigung und für die Fußbodenverlegung durch Handwerker B eine weitere Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen. Durch die Aufsplittung der Auftragsvergabe sieht der Bundesrat die Möglichkeit neuer Gestaltungsmöglichkeiten, was verhindert werden sollte. Einem entsprechenden Änderungswunsch hat die Regierung in ihrer Gegenäußerung zugestimmt. Prüfen will die Regierung die Anregung des Bundesrates, ob die Regelung zum Höchstbetrag der steuerlichen Förderung für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen deutlicher gefasst werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer sollte klargestellt werden, dass sich die erweiterte Steuerermäßigung für Betreuungsleistungen an pflegebedürftigen Personen auch dann auf einen Höchstbetrag von 1.200 Euro beschränkt, wenn Aufwendungen für sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen einbezogen werden.

Im Übrigen verweist der Bundesrat darauf, dass sich die Koalitionsfraktionen Ende Januar darauf geeinigt hätten, für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten eine Neuregelung vorzuschlagen. Von einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf werde daher abgesehen. Entsprechend sieht die Regierung keinen Anlass, sich dazu zu äußern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_062/01
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