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064/2006
Stand: 03.03.2006
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Girokonto für jedermann gesetzlich garantieren

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke will die Kreditinstitute verpflichten, jedem Bürger unabhängig von seiner Kreditwürdigkeit die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Wie es in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Kreditwesengesetzes ( 16/731) heißt, gebe es in Deutschland kein verbrieftes Recht auf Kontoeröffnung für jedermann. Die vor mehr als zehn Jahren abgegebene "freiwillige Selbstverpflichtungserklärung" des Zentralen Kreditausschusses als Dachverband der deutschen Kreditwirtschaft habe nicht dazu geführt, dass allen Bürgern auf Antrag ein Guthabenkonto gewährt werde. Für überschuldete oder in Not geratene Menschen bedeute der Verlust einer Bankverbindung wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung. Mehrere 100.000 Verbraucher seien betroffen, heißt es in dem Entwurf. Ihnen entstünden Zusatzkosten für Baranweisungen und Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt. Eine Kontoverbindung gelte für Arbeitgeber in der Regel als Voraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis. Auch den Kommunen entstünden erhebliche Kosten für die Barauszahlung von Sozialleistungen an Empfänger ohne Bankkonto.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_064/01
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