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Stand: 16.01.2005
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Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete

Zu der heutigen Veröffentlichung der "Bild am Sonntag" ("Bundestag: Neue Raffke Affäre") erklärt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung:

Bundestagsabgeordnete erhalten zur Abgeltung ihrer mandatsbedingten Kosten eine monatliche Kostenpauschale von 3589 ¤.

Im Abgeordnetengesetz heißt es dazu u.a. (§ 12 Absatz 2):

"Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Kostenpauschale für den Ausgleich insbesondere von
  1. Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages, einschließlich Miete und Nebenkosten, Inventar und Büromaterial, Literatur und Medien, sowie Porto,
  2. Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und bei Reisen mit Ausnahme von Auslandsdienstreisen,
  3. Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unbeschadet der Regelungen in den §§ 16 und 17 und
  4. sonstigen Kosten für andere mandatsbedingte Kosten (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.), die auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen zu bestreiten sind."

Diese Aufzählung im Abgeordnetengesetz ist eine Nennung von Möglichkeiten des Einsatzes der Kostenpauschale.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050116
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