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Stand: 27.04.2005
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Gemeinsame Erklärung zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress

Der Deutsche Bundestag und der Chinesische Nationale Volkskongress wollen ihre Kontakte intensivieren. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China Wu Bangguo haben dazu heute in einer in Peking unterzeichneten gemeinsamen Erklärung Einzelheiten vereinbart. Genannt werden unter anderem gegenseitige Besuche von Parlamentariern, gemeinsame Veranstaltungen sowie der Austausch von Dokumenten und Fachinformationen. Bundestagspräsident Thierse hält sich auf Einladung des Volkskongresses derzeit mit einer Bundestagsdelegation zu politischen Gesprächen in China auf und trifft am Samstag, 30. April, mit Staatspräsident Hu Jintao zusammen.

Die heute unterzeichnete Gemeinsame Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China
  • würdigen den guten Stand der Beziehungen zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress,

  • betonen die wichtige Rolle der jeweiligen Parlamentariergruppen,

  • unterstreichen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress für die Vertiefung der deutsch-chinesischen Beziehungen und

  • bekunden als Ergebnis ihrer freundschaftlichen Gespräche die Bereitschaft, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach besten Kräften weiterhin zu fördern.
  1. Beide Seiten äußern die Erwartung, dass die Fortsetzung des bisherigen Austausches und der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress sich konzentrieren wird auf

    • gegenseitige Besuche führender Persönlichkeiten des Ständigen Ausschusses des Chinesischen Nationalen Volkskongresses und des Deutschen Bundestages,

    • gegenseitige Besuche von Parlamentariergruppen,

    • gegenseitige Besuche von Fachausschüssen,

    • die Organisation von Symposien,

    • die Organisation von Seminaren/Fortbildungen,

    • den Austausch von Dokumenten und Unterlagen sowie fachlichen Informationen.


  2. Beide Seiten gehen davon aus,

    • dass die Kosten der Vorhaben im Bereich eines solchen Austausches und einer solchen Zusammenarbeit nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit vom Deutschen Bundestag und vom Chinesischen Nationalen Volkskongress zu jeweils gleichen Teilen getragen werden sollen,

    • dass bei gegenseitigen Besuchen der Gastgeber alle Kosten mit Ausnahme der internationalen Reisekosten übernehmen soll und

    • dass bei Fortbildungsaktivitäten die Entsendeseite die Kosten der Teilnehmer vollständig tragen soll,
    es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes abgesprochen würde.
  3. Beide Seiten teilen die Auffassung, dass es sich für den Deutschen Bundestag und den Chinesischen Nationalen Volkskongress als zweckmäßig erweisen könnte, die im Rahmen des Austausches und der Zusammenarbeit geplanten Aktivitäten - unter Berücksichtigung der Legislaturperioden - nach gegenseitiger Abstimmung in einem Programm festzuhalten, soweit die ständigen und aktuellen Aufgaben des Deutschen Bundestages und des Chinesischen Nationalen Volkskongress dies zulassen.
  4. Beide Seiten weisen auf die Möglichkeit hin, gegebenenfalls auch andere Institutionen zur Teilnahme an geplanten Vorhaben im Bereich Austausch und Zusammenarbeit einzuladen, soweit solche Institutionen im Rahmen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte hieran interessiert sein könnten.
  5. Beide Seiten heben hervor, dass es dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress jederzeit unbenommen ist, sich - je nach den aktuellen Gegebenheiten - über die Art und Weise der Gestaltung und insbesondere auch der Durchführung des Austausches und der Zusammenarbeit in geeigneter Form zu verständigen.

4032 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050427
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