Deutscher Bundestag
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Juni 4/2003
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(3) Kabinett

Die Bezeichnung Kabinett ist ein anderes Wort für „Regierung“. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die sich aber bei den Kabinettssitzungen auch von ihren Staatssekretären vertreten lassen können. Beschlüsse des Kabinetts sind auch im Umlaufverfahren möglich - dann zirkulieren die Entwürfe zwischen den Häusern. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Und er trägt für das Handeln der Regierung die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen eigenen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/00_sonderthema_definitionen_24/0304024_3
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