Deutscher Bundestag
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Gesetzentwürfe

Beim Bundestag werden Gesetzentwürfe durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Parlaments oder durch den Bundesrat eingebracht. Dabei sind Vorlagen der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Der Bundesrat kann innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung nehmen. Vorlagen der Länderkammer sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von drei Monaten zuzuleiten. Die Bundesregierung muss hierbei ihre Auffassung darlegen. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments können von so vielen Abgeordneten eingebracht werden, wie eine Fraktion bilden können. Nach Beschluss des Bundestages kann auch eine parlamentarische Gruppe Gesetzentwürfe einbringen. Die Entwürfe können sofort im Parlament beraten werden.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181413
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