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Bundestag verabschiedet Haushaltsgesetz

Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes
Abgeordnete im Plenarsaal
© DBT
Lupe



Der Bundestag hat am Freitag, dem 23. Juni 2006, das Haushaltsgesetz 2006 verabschiedet. Darin sind Ausgaben von rund 261,6 Milliarden Euro vorgesehen. 409 Abgeordnete stimmten mit Ja, 149 mit Nein. Es gab keine Enthaltungen.

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung veranschlagte zunächst Ausgaben in Höhe von 261,7 Milliarden Euro. Auf 3000 Seiten stellt der Haushaltsplan alle geplanten Ausgaben zusammen, aber auch die vorgesehenen Einnahmen zum Beispiel aus Steuern. Bereits Ende März hatte der Bundestag in vier Tagen darüber beraten, für was und wie viel der Bund im Jahr 2006 Geld ausgeben darf.

Nach der ersten Lesung im Bundestag  wurde der Haushaltsentwurf vier Wochen lang im Haushaltsausschuss im Detail diskutiert und verändert. In der Woche vom 19. bis 23. Juni 2006 wurden die Einzeletats der Bundesministerien im Plenum beraten und beschlossen.

Die Regierung legt jedes Jahr den Etat formell als Gesetzentwurf vor. Der Bundestag behandelt das Bundeshaushaltsgesetz wie jedes andere Gesetz und kann es annehmen, ablehnen oder ändern.  Das Budgetrecht ist das so genannte Königsrecht des Parlamentes. Hier nimmt der Bundestag im besten parlamentarischen Sinne seine Kontrollfunktion wahr.

Der Haushalt 2006 wurde wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 sechs Monate später als sonst beraten.


Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/haushalt25/
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