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Steueränderungsgesetz 2007 verabschiedet

Die parlamentarischen Geschäftsführer stehen im Halbkreis und diskutieren mit Vizepräsidentin Hasselfeldt
Parlamentarische Geschäftsführer im Gespräch mit Vizepräsidentin Hasselfeldt (links)
© DBT
Lupe



Sitzung zuvor unterbrochen

Das Steueränderungsgesetz 2007 ist am Donnerstag, dem 29. Juni 2006, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Plenum verabschiedet worden. Zuvor war die Sitzung unterbrochen worden, weil die Oppositionsfraktionen bemängelt hatten, sie seien über Änderungen in der Gesetzesvorlage zu spät informiert worden. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf eine Absetzung des Tagesordnungspunktes zum Steueränderungsgesetz 2007 wurde jedoch abgelehnt. Im Ältestenrat einigte man sich darauf, mit einer Zweidrittelmehrheit und in Namentlicher Abstimmung für eine Dritte Lesung zu votieren, so dass das Gesetz schließlich mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden konnte.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 treten ab dem nächsten Jahr verschiedene neue Steuerregelungen in Kraft. Die Pendlerpauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz wird erst vom 21. Entfernungskilometer an gewährt werden. Auch der Sparerfreibetrag und die Bezugsdauer des Kindergeldes werden gekürzt werden. Darüber hinaus wird auf besonders hohe Einkommen ein Zuschlag zur Einkommensteuer, die so genannte "Reichensteuer", erhoben werden.


Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/sitzung_kw26_1/
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