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202/2006
Datum: 28.06.2006
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heute im Bundestag - 28.06.2006

Rückgang bei Mutter-Kind-Kuren unter der Lupe

Ausschuss für Gesundheit/

Berlin: (hib/MPI) Alle Fraktionen sehen mit Blick auf den drastischen Rückgang von Mutter-Kind-Kuren erheblichen Klärungsbedarf. Bei einem Expertengespräch im Ausschuss für Gesundheit am Mittwoch konzentrierten sich die Fragen der Abgeordneten entsprechend auf die Ursachen für die geringe Zahl der Bewilligungen. Nach Darstellung der Bundesregierung sanken die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Bereich im ersten Quartal 2006 erneut, und zwar um 26,7 Prozent - das entspricht rund 70 Millionen Euro. Aus einer kürzlich vorgelegten Unterrichtung ( 16/1150) der Regierung geht hervor, dass sich die Ausgaben im Jahr 2005 auf 263 Millionen Euro beliefen. Zum Vergleich: Im Jahr 1999 wurden für Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren noch rund 421 Millionen Euro ausgegeben. Die Zahl der Bewilligungen sank dem Bericht zufolge von rund 229.000 im Jahr 1999 auf 131.000 im Jahr 2004 - ein Minus von rund 57 Prozent. Die Spitzenverbände der Krankenkassen verwiesen darauf, dass es kein detailliertes Zahlenmaterial zu Mutter-Kind-Kuren gebe, weshalb die Gründe für den Rückgang auch schwer zu benennen seien. Allerdings gebe es ein Projekt, in dem statistisches Material in fünf ausgewählten Bundesländern gesammelt wird. Ergebnisse sollten in Kürze vorliegen, hieß es. Offenkundig führe die seit 2004 geltende geänderte Belastungsgrenze bei der Zuzahlung bei den eher aus benachteiligten sozialen Schichten stammenden Müttern "zu einem zurückhaltenden Antragsverhalten". Außerdem seien nach dem Sozialgesetzbuch für erwerbstätige Mütter für Kuren die Rentenversicherungsträger zuständig. In deren Leistungskatalog fielen aber keine Mutter-Kind-Kuren. Der Bundesverband der Deutschen Privatkrankenanstalten unterstrich, der einzig plausible Grund für den erheblichen Rückgang bei den Mutter-Kind-Kuren sei, dass bei den Krankenkassen "die Kassenlage marode ist". Das Zugangsverfahren müsse vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden, damit die medizinisch notwendige Leistung gewährt werde. Das Deutsche Müttergenesungswerk hob hervor, dass die Ausgaben der Krankenkassen für Mutter-Kind-Kuren einen Anteil von nur 0,2 Prozent der Gesamtausgaben ausmachten. Es hob hervor, dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren der Krankenkassen in den vergangenen Jahren "deutlich verschärft" worden sei. Allein im Jahr 2005 seien 36 Prozent der Anträge abgelehnt worden, erläuterte das Müttergenesungswerk unter Berufung auf eigene Erhebungen. Allerdings gebe es große regionale und sogar lokale Schwankungen auch innerhalb und zwischen den Kassen und Kassenarten. Die Zahl der Widersprüche liege seit Jahren bei zirka 65 Prozent. Das Müttergenesungswerk schlug vor, die Mutter-Kind-Kuren in den Risikostrukturausgleich einzubeziehen, um den Zugang von Müttern und Vätern zu entsprechenden Kuren bei allen Krankenkassen zu stärken und die Ausgaben gleichmäßiger zu verteilen. Die Bundesregierung erörterte, dass im Rahmen der Diskussion in der großen Koalition über eine Gesundheitsreform die Frage der Rehabilitationsleistungen eine wichtige Rolle gespielt habe, und schloss Änderungen nicht aus. Der Gesundheitsausschuss wird sich nach Worten der Ausschussvorsitzenden Martina Bunge (Die Linke) weiter mit dem Thema beschäftigen, gegebenenfalls auch in einer öffentlichen Anhörung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_202/04
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