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20.01.2000
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Hinweis an alle Redaktionen !
 
 

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages erinnert nochmals an die geltenden Regelungen für Ihre Arbeit auf den Pressetribünen im Plenarsaal:

  1. Wir möchten Sie bitten, Ihre Jacken und Mäntel an der Garderobe abzugeben. Fototaschen können bei den Podesten hinter den Pressetribünen gelagert werden.

  2. Wir bitten darum, bei einem Wechsel der Tribünenseite nur die Zugänge zu den Tribünen zu nutzen.

  3. Auf den Pressetribünen ist der Verzehr von Essen und Getränken, sowie Rauchen und Zeitungslesen nicht gestattet.

  4. Die Nutzung von Handys im Plenarsaal ist untersagt.

  5. Für Foto- und Filmaufnahmen sind folgende Plätze vorgesehen: für EB-Teams Praktikable hinter den Pressetribünen, für Fotojournalisten Hocker und die erste Reihe der Pressetribüne. Diese Plätze dürfen für kurze Schnittbilder/Aufnahmen verlassen werden.

  6. Im Plenarsaal darf nicht mit Blitz fotografiert werden.

  7. Wir zählen auf Ihre kollegiale Bereitschaft, sich auf den wenigen Plätzen eigenständig abzuwechseln. Auf der Pressetribüne Süd ist ein fester Fotoplatz für die Pressestelle des Deutschen Bundestages markiert.

  8. Es gilt weiterhin die Vereinbarung, dass Unterlagen der Abgeordneten nicht fotografiert oder gefilmt werden dürfen.

  9. Wir bitten um eine dem parlamentarischen Betrieb angemessene Kleidung.

  10. Sie sind herzlich eingeladen, die beiden Pressearbeitsräume auf der Besucherebene (Raum ZN 005 und ZN 007, Adlerwand Nordseite) für Ihre parlamentarische Berichterstattung zu nutzen. In den Räumen finden Sie u.a. ISDN-Arbeitsplätze und jeweils einen Fernseher.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2000/pz_000120a
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