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13.11.2000
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Kinderkommission wendet sich in Sachen Staatsangehörigkeitsrecht an Innenminister Schily

Die Kinderkommission hat einstimmig Schlussfolgerungen aus Erfahrungen mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht gezogen. In einem Brief wendet sie sich an Bundesinnenminister Schily:

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich darüber informiert, wie das neue Staatsangehörigkeitsrecht wirkt, insbesondere im Hinblick auf Kinder. Aufgefallen ist ihr in diesem Zusammenhang, dass sich weit weniger Ausländerinnen und Ausländer als erwartet einbürgern lassen. Vor allem für Kinder bedeutet dies den Verzicht auf die Chance, als Inländer aufzuwachsen.

Wenig in Anspruch genommen wird die Möglichkeit, Kinder auf der Grundlage von § 40b StAG einzubürgern.

Die Kinderkommission vertritt vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden sollte, um Eltern zu verdeutlichen, welche Vorteile ihre Kinder durch die Einbürgerung genießen und die durch das Gesetz in den Familien entstehenden Konflikte abzubauen.

Sie setzt sich dafür ein, die am 31. Dezember 2000 auslaufende Frist für Kinder bis zum 10. Lebensjahr, nachträglich eingebürgert, d.h. zu Doppelstaatern zu werden, um ein Jahr zu verlängern. Die Praxis hat gezeigt, dass in vielen Familien der einem Antrag auf Einbürgerung vorausgehende Entscheidungsprozess länger als erwartet dauert. Im Sinne der betroffenen Kinder sollte die Tür, die § 40b StAG bietet, nicht schon Ende dieses Jahres zufallen, sondern die damit verbundene Form der Integration weiterhin erhalten bleiben.

Als Hindernis für die Einbürgerung erweisen sich hohe Gebühren. Die Kinderkommission vertritt die Position, dass es der Intention des Gesetzgebers kaum entsprechen kann, wenn das Angebot der Einbürgerung nicht wahrgenommen wird, weil die angesprochene Personengruppe sich durch hohe Kosten zurückgewiesen sieht. An dieser Stelle bittet die Kinderkommission Sie, Ihren Einfluss als Bundesminister dahin gehend geltend zu machen, dass die Ermessensspielräume in der Einbürgerungspraxis genutzt werden und daher möglichst niedrige Gebühren von den Antragstellerinnen und Antragstellern eingefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2000/pz_001113b
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