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Datum: 10.05.2006
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 10.05.2006

Anhörung zur Föderalismusreform

Unter der Federführung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates beginnt am 15. Mai 2006 die gemeinsame Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform. Ziel der Reform ist es, die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren und so die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten klarer zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern.

Nach umfangreichen Vorarbeiten hat die Föderalismusreform jetzt das Stadium konkreter Gesetzgebung erreicht. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag sowie mehrere Länder im Bundesrat haben Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes eingebracht. Weitere die Föderalismusreform betreffende Anträge der Oppositionsfraktionen wurden in die öffentliche Anhörung einbezogen. Die parlamentarischen Beratungen der Vorlagen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Die gemeinsame Anhörung findet an insgesamt sieben Tagen zu folgenden Themenkomplexen statt:

 

Datum: 

Montag, 15. Mai, und Dienstag, 16. Mai, jeweils 9.00 Uhr
(Strukturelemente der Reform – Allgemeiner Teil)

Mittwoch, 17. Mai, 10.00 Uhr (Justiz) und 14.00 Uhr (Inneres)

Donnerstag, 18. Mai, 9.00 Uhr (Umwelt/Landwirtschaft)

Montag, 29. Mai, 9.00 Uhr (Bildung, Forschung und Hochschulen)

Mittwoch, 31. Mai, 11.00 Uhr (Finanzen, Haushalt und Wirtschaft)

Freitag, 2. Juni, 9.00 Uhr (Soziales) und 13.00 Uhr (Kultur, Medien und Hauptstadt)

 

Ort: 

15. und 16. Mai: Plenarsaal Reichstagsgebäude

17., 18., 29., 31. Mai und 2. Juni: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

 

Neben den federführenden Ausschüssen sind weitere siebzehn Ausschüsse des Bundestages sowie drei weitere Ausschüsse des Bundesrates mit beratend beteiligt. Der Kreis der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen sind über die Homepage des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/ausschuesse/a06/foederalismusreform/index.html) abrufbar.

Um an einem der Anhörungstage als Bürger und Zuhörer teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung beim Sekretariat des Rechtsausschusses erforderlich (E-Mail:  rechtsausschuss@bundestag.de), die jedoch aus Kapazitätsgründen keinen Zugang garantiert. Für Medienvertreter gelten die besondere Akkreditierungsbedingungen (siehe Pressemitteilung vom 8. Mai).

Das Parlamentsfernsehen überträgt die Anhörung komplett. Es wird davon ausgegangen, dass die Anhörungssitzungen zumindest teilweise auch von den Fernsehanstalten, beispielsweise von Phönix, übertragen werden.

 


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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2006/pz_060510
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