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16. Wahlperiode
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Die Arbeit des Wehrbeauftragten


Soweit es um die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte geht, muss auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages erwähnt werden, der eng mit dem Verteidigungsausschuss zusammenarbeitet und regelmäßig an dessen Beratungen teilnimmt. Der Wehrbeauftragte ist ein Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Das Amt ist verfassungsrechtlich verankert (Art. 45b GG). Zu den Aufgaben des Wehrbeauftragten gehört es insbesondere, die Wahrung der Grundrechte der Soldaten und die Beachtung der Grundsätze der Inneren Führung in der Truppe zu gewährleisten. In der Regel wird der Wehrbeauftragte aufgrund von Eingaben von Soldaten tätig. Er kann einen Vorgang aber auch aus eigener Initiative aufgreifen. Schließlich können dem Wehrbeauftragten Prüfaufträge erteilt werden, und zwar entweder durch das Parlament oder aber durch den Verteidigungsausschuss. Umgekehrt kann der Verteidigungsausschuss die Überprüfung bestimmter Vorgänge an sich ziehen, was dann eine weitere Tätigkeit des Wehrbeauftragten ausschließt.
Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a12/aufgaben/aufg07
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