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Februar 01/1999
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Im Bananenstreit mit den USA Einigung anstreben

(wi) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie tritt dafür ein, daß die Europäische Union im Streit über ihre Bananenmarktordnung mit den Vereinigten Staaten zu einer Verständigung gelangt. Dies verdeutlichte das Ministerium am 20. Januar im Wirtschaftsausschuß.

Die Bananenmarktordnung diskriminiert den Import von Bananen aus Staaten, die nicht zu den sogenannten AKP-Staaten (ehemalige Kolonien in Afrika, in der Karibik und im Pazifik) zählen und verstößt gegen Regeln der Welthandelsorganisation WTO. Nach Mitteilung des Ministeriums wird auch die von der EU bereits geänderte Bananenmarktordnung als nicht WTO-konform angesehen. Ende 1998 hätten die USA daher beschlossen, hundertprozentige Strafzölle auf Produkte aus der EU zu erheben. Das betroffene Ausfuhrvolumen belaufe sich auf etwa 500 Millionen ECU. Deutschland sei davon mit 71 Millionen ECU tangiert. Die Strafzölle sollen spätestens am 3. März in Kraft treten. Nach den WTO-Regeln müßte ein mögliches Schiedsverfahren auf Antrag der EU über die Angemessenheit der Strafzölle bis zu diesem Termin abgeschlossen sein, so das Ministerium. Das Streitbeilegungsgremium der WTO habe nun die Einsetzung eines Panels beschlossen, so daß die geänderte Bananenmarktordnung erneut auf ihre Vereinbarkeit mit den WTO-Regeln überprüft werden kann.

Strafzölle vermeiden

Die Regierung hat sich nach Ministeriumsangaben stets für eine WTO-konforme Regelung eingesetzt und an einer raschen Lösung des Bananenstreits großes Interesse. Es sollte vermieden werden, daß die USA die Strafzölle tatsächlich erheben. Nach Einschätzung der SPD unterscheidet sich die geänderte Bananenmarktordnung in der Substanz wenig von der ersten Fassung. Die Haltung der EU gegenüber den USA sollte jedoch unterstützt werden, auch wenn die Regierung eine andere Position habe. Die CDU/CSU erklärte, die Bananenmarktordnung sei nicht WTO-konform, sie benachteilige die Verbraucher und gefährde die transatlantischen Handelsbeziehungen. Ziel müsse es sein, daß sich die Haupthandelsmächte des WTO-Systems nicht schädigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901050a
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