Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 4/99 Inhaltsverzeichnis >
Mai 04/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

PDS­GESETZENTWURF IM RECHTSAUSSCHUSS ABGELEHNT

Ehemaligen Zwangsarbeitern über Stiftung gerecht werden

(in) Die Bundesregierung hat betont, sie wolle schnellstmöglich eine Lösung präsentieren, um Schadensersatzforderungen für Zwangsarbeit während der NS­Diktatur gerecht zu werden. Man halte in diesem Zusammenhang den Weg über eine Stiftung für den "einzig erfolgversprechenden" Weg, hieß es am 23. April in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses. Das Gremium lehnte zugleich einen Gesetzentwurf der PDS ( 14/554) ab, durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches dem Problem der Verjährung zu begegnen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/765) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/698) im übrigen mitteilt, besitzt sie keine Kenntnis, wie viele derzeit noch bestehende deutsche Unternehmen in der Zeit des Nationalsozialismus Zwangsarbeiter ausgebeutet haben. Zum jetzigen Zeitpunkt seien ihr auch keine Einzelheiten einer von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen Bundesstiftung "Entschädigung für NS­Unrecht" bekannt.

Wann und in welcher Form eine solche Stiftung gegründet werden könne, hänge maßgeblich von einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab. Der Entwurf des Bundeshaushalts 1999 sehe keine Mittel für eine solche Bundesstiftung vor. Zu der von mehreren deutschen Firmen eingerichteten "Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" teilt die Regierung mit, diese Initiative der Wirtschaft verstehe sich als unmittelbare gesellschaftliche Ergänzung zur staatlichen Wiedergutmachungspolitik. Daran sei die deutsche Wirtschaft bereits mittelbar durch von ihr geleistete Abgaben beteiligt gewesen.

Privates Projekt

Die Regierung habe sich dazu bereit erklärt, die Stiftungsinitiative zu begleiten und die Wirtschaft dabei zu unterstützen, ihr Konzept umzusetzen. Um dies zu ermöglichen, habe sie sowohl mit ausländischen Regierungen als auch mit privaten Organisationen Kontakt aufgenommen. Da es sich aber um ein freiwilliges, privates Projekt handele, liege die genaue Ausgestaltung der Initiative naturgemäß maßgeblich in den Händen derjenigen Unternehmen, welche die Mittel zur ihrer Finanzierung aufbrächten.

Daher sei die Regierung weder in der Lage, Angaben zum Einzahlungsschlüssel zu machen noch zur Ausgestaltung der zu errichtenden Kontrollorgane oder zur Höhe der humanitären Hilfsleistungen im Einzelfall. Entsprechendes gelte auch für den Zeitplan zur Errichtung der Stiftungsinitiative.

Nach wie vor würden erste Auszahlungen zum 1. September dieses Jahres angestrebt. Dabei gehe es voraussichtlich um humanitäre Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter des industriellen Bereichs. Diese Zahlungen sollen weiteren Angaben zufolge den Opfern unabhängig von Religion oder Nationalität zuteil werden. Zudem soll eine Zukunftsstiftung mit Sitz in Deutschland errichtet werden, die soziale und kulturelle Projekte fördere.

Rechtsfrieden schaffen

Laut Regierung verfolgt die deutsche Wirtschaft mit der Stiftungsinitiative auch das Ziel, den derzeit anhängigen Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in adäquater Form zu begegnen. Das Projekt solle Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen helfen und dazu beitragen, den Ruf und das Ansehen Deutschlands und seiner Wirtschaft zu schützen.

Die beteiligten Unternehmen seien im Zusammenhang mit den in den USA anhängigen Sammelklagen auch Androhungen von Boykottaufrufen durch verschiedene Organisationen ausgesetzt. Ihnen solle durch ein "abschließendes materielles Zeichen einer fairen, kooperativen und vor allem schnellen Hilfe" die Grundlage entzogen werden.

Die Initiative setzte insofern voraus, eine für die Unternehmen befriedigende Form der Rechtssicherheit zu erlangen. Es seien zwischenzeitlich Gespräche darüber aufgenommen worden, in welcher Weise dies – beispielsweise im Wege von Regierungsabkommen – erreicht werden könne. Weiteren Angaben zufolge haben sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart einige deutsche Unternehmen bereits materielle Leistungen in unterschiedlicher Höhe an ehemals in ihren Betrieben beschäftigte Zwangsarbeiter erbracht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904031a
Seitenanfang
Druckversion