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Mai 04/1999
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EXPERIMENTIERKLAUSEL BEI SOZIALHILFE

Bundestag verlängert jetzige Übergangsregelung

(as) Die mit Ablauf des Monats Juni 1999 endende Übergangsregelung für die Bemessung der Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) wird um zwei Jahre verlängert.

Das beschloß der Bundestag, in dem er am 22. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des BSHG ( 14/389, 14/474) annahm. Das Parlament folgte damit der Empfehlung des Fachausschusses ( 14/820), der sich am Vortag mit der Initiative befaßt hatte. Vom Parlament abgelehnt wurden Änderungsanträge der CDU/CSU ( 14/825) und der PDS ( 14/821), in denen die Fraktionen ihre Forderungen aus der Fachausschußsitzung noch einmal bekräftigten.

Gleichzeitig wird im BSHG eine Eröffnungsklausel eingeführt, die es den Ländern ermöglicht, die Zuständigkeit für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden von den Landesministerien als überörtlichen Trägern der Sozialhilfe auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe zu verlagern.

Im Verlauf der Beratung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wurde in dem Gesetzentwurf eine Expermentierklausel aufgenommen, um Modellvorhaben für Pauschalierungen zu ermöglichen. Damit soll besonders Familien, die Sozialhilfeempfänger sind, die Möglichkeit gegeben werden, Ansparungen für größere Anschaffungen zu tätigen.

Den Angaben zufolge erhofft sich die Regierung finanzielle Einsparungen durch Verwaltungsvereinfachung in den Ländern.

Pauschalierung erproben

Im Arbeitsausschuß hoben SPD und B 90/ Grüne hervor, die zeitlich befristete Experimentierklausel ermögliche es den Behörden, die Durchführbarkeit und die Auswirkungen weiterer Pauschalierungen in der Sozialhilfe zu erproben. Dabei gehe es bei dieser Regelung nicht darum, die Leistungen zu senken, sondern darum, wie man die Leistungen so ausgestalten könne, daß sie mehr Autonomie für die Sozialhilfeempfänger brächten. Zum anderen solle das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Pauschalen gebe es bereits heute, beispielsweise bei der Bekleidung. Es sei aber notwendig, die Hilfe anders zu gestalten. Man hoffe, daß dies im Ergebnis auch zu mehr individueller Beratung führen werde, so die Koalitionsfraktionen. Man habe aber nicht die Kompetenz, den Ländern bzw. den Gemeinden als den Sozialhilfeträgern gesetzlich vorzuschreiben, wie sie Einsparungen zu verwenden hätten.Wichtig sei auch, daß während der Phase des Experimentierens die Wohlfahrtsverbände einbezogen werden.

Union: ein Jahr reicht

Die CDU/CSU betonte, für die Neugestaltung des Bemessungssystems habe es bereits eine längere Vorbereitungszeit gegeben. Die noch von der alten Regierung eingeholten Gutachten lägen vor und könnten sofort ausgewertet werden. Die Verlängerungsfrist könne daher auf ein Jahr begrenzt werden.

Die gesetzliche Verankerung vom Modellvorhaben für Pauschalierungen, so die Union, sei zu begrüßen. Der von der Koalition vorgelegte Vorschlag müsse allerdings nachgebessert werden. So sei beispielsweise zu klären, was überhaupt pauschaliert werden könne.

Auch die F.D.P. plädierte dafür, die geltende Regelung zur Bemessung der Regelsätze nur um ein Jahr zu verlängern. Im übrigen unterstützten sie den von der CDU/CSU vorgelegten Änderungsvorschlag hinsichtlich der Ermöglichung von Pauschalierungen im Rahmen von Modellvorhaben. Aus ihrer Sicht sei die Einführung von Pauschalen wegen der notwendigen Verwaltungsvereinfachung ein "unausweichlicher Schritt".

Die PDS kritisierte, daß bereits die bestehenden Regelungen am Bedarfsdeckungsprinzip vorbeigingen. Sie forderte eine Rückkehr zu der vor 1993 geltenden Regelung, dem sogenannten "Statistikmodell". Die Schere zwischen den Lebenshaltungskosten und den Regelsätzen habe sich inzwischen um real 18 Prozent geöffnet, so die Fraktion. Eine Delegierung der Festlegung der Höhe der Pauschale an die Länder berge die Gefahr einer Deckelung in sich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904043c
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