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Oktober 08/1999
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Wohngeldnovelle vorlegen

(vb) Die Regierung soll einen Entwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes so rechtzeitig vorlegen, dass das Inkrafttreten zum 1. Januar 2000 gewährleistet ist. Dies fordert die PDS in einem Antrag ( 14/1346).

Vorzulegen, so die Abgeordneten weiter, sei eine Leistungs­ und Strukturnovelle. Die im Wohngeld­ und Mietenbericht 1997 ausgewiesenen Defizite des geltenden Gesetzes seien zu beseitigen. Die Fraktion fordert, die Einkommensgrenzen und die Miethöchstbeträge, bis zu denen Wohngeld gewährt wird, der tatsächlichen Einkommens­ und Mietenentwicklung in den letzten zehn Jahren anzupassen und künftig regelmäßig zu dynamisieren.

Mit den Leistungsverbesserungen sei das Wohngeld in Ost und West zu vereinheitlichen, ohne das geltende Leistungsniveau in den neuen Ländern zu mindern. Ferner dürfe die Wohngeldstruktur­Reform nicht durch Kostenverschiebung vom Bund auf die Kommunen zulasten der Träger der Sozialhilfe erfolgen.

Sollten die Kommunen dennoch auch die finanzielle Verantwortung für die Wohngeldleistungen für Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge übernehmen, so seien sie von Bund und Ländern mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908061d
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