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Januar 01/2001
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INITIATIVE DES BUNDESRATES

Jugendliche Straftäter sollen zügiger vor Gericht kommen

(re) Jugendliche Straftäter sollen künftig schneller vor Gericht kommen, um eine gewünschte erzieherische Wirkung zu erreichen. Dies fordert der Bundesrat und hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf ( 14/5014) vorgelegt.

Nach dem Willen der Länderkammer soll das in der Strafprozessordnung vorgesehene so genannte beschleunigte Verfahren, das eine zügige Aburteilung ermögliche, künftig auch im Jugendstrafrecht Anwendung finden. Der Bundesrat argumentiert, es erscheine widersinnig, wenn gerade bei Jugendlichen, bei denen eine schnelle staatliche Reaktion aus besagten erzieherischen Gründen gewünscht sei, dieses Verfahren unzulässig sein solle.

Die Länderkammer verweist ergänzend darauf, bei Gewaltdelikten und dabei insbesondere auch bei rechtsradikalen Ausschreitungen seien Jugendliche und heranwachsende Täter immer wieder gemeinsam aufgetreten. Gegen einen 18-Jährigen sei bislang das beschleunigte Verfahren anwendbar, gegen einen 17-Jährigen jedoch nicht. Im Hinblick auf die angestrebten schnellen Sanktionen erscheine es kontraproduktiv, einen solchen einheitlichen Vorgang in mehrere Strafverfahren aufzusplitten. Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem angestrebt, einen jugendlichen Angeklagten, dessen Ausbleiben bei der Hauptverhandlung nicht genügend entschuldigt ist, zwangsweise vorführen zu können.

Die Bundesregierung macht demgegenüber deutlich, nach ihrer Auffassung sei die konsequente Anwendung vorhandener Instrumente des vom Erziehungsgedanken beherrschten Jugendstrafrechts wirksamer als die vom Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen.

Das beschleunigte Verfahren für Jugendliche widerspreche wesentlichen Prinzipien des Jugendstrafrechts, so die Regierung weiter. Abgesehen davon zeigten viele Modelle in unterschiedlichen Ländern inzwischen, dass Verfahrensabläufe durch eine bessere praktische Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe auf der Grundlage des geltenden Rechts in der gewünschten Weise erheblich beschleunigt werden könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101043a
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