Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2001 >
Januar 01/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

SACHVERSTÄNDIGENGESPRÄCH

Problem des Frauenhandels beschäftigt den Ausschuss

(fa) Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind die Ursachen für Menschenhandel politisch sehr schwer zu beeinflussen. Dies erfuhren die Abgeordneten am 24. Januar von Expertinnen, die der Familienausschuss eingeladen hatte, um sich über den Problembereich Frauenhandel informieren zu lassen.

Über ihre Erfahrungen berichteten Renate Augstein, Leiterin der Arbeitsgruppe Frauenhandel des Familienministeriums (BMFSFJ), Heidemarie Rall vom Bundeskriminalamt sowie Pari Teimoori vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt gegen Frauen im Migrationsprozess (KOK). Im KOK sind 38 Fachberatungsstellen zusammengeschlossen.

Die Frauen, die meist mit falschen Versprechen nach Deutschland gelockt würden, befänden sich oft in einer wirtschaftlich trostlosen Situation ohne Zukunftsperspektive. Dies mache sie für die Ansprache der Menschenhändler empfänglich, so die Sachverständigen. Andererseits gebe es in den Zielländern wie etwa der Bundesrepublik Deutschland stets eine "Nachfrage" nach Prostitution und billigen Arbeitskräften.

Weitere Gründe, die den Kampf gegen Frauenhandel erschweren, seien Zielkonflikte in verschiedenen Politikbereichen. So würden die betroffenen Frauen im Rahmen der Strafverfolgung hauptsächlich als Mittel zur erfolgreichen Durchführung von Strafverfahren gegen die Täter gesehen. Im Zusammenhang mit dem auch hierfür notwendigen Aufenthalt der illegal eingereisten Frauen gebe es teilweise eine abwehrende Haltung der Ausländerbehörden. Vor allem sei der Unterhalt der Frauen nicht gesichert.

Die Arbeitsgruppe Frauenhandel des BMFSFJ, so deren Leiterin Augstein, habe ferner ein besonderes Zeugenschutzprogramm entwickelt sowie Handreichungen zum Asylbewerberleistungsgesetz erarbeitet.

Ferner schlägt sie vor, in den Ländern Fonds einzurichten, aus denen alle Kosten wie Unterhalt, Unterbringung, medizinische Betreuung etc. bestritten werden können, ohne dass für jede Einzelmaßnahme eine andere Zuständigkeit zu prüfen ist. Insgesamt handelt es sich nach Expertenangaben jährlich bundesweit um etwa 200 Frauen, die versorgt werden müssen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101062a
Seitenanfang
Druckversion