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März 03/2001
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REGIERUNG WILL DAS RABATTGESETZ AUFHEBEN

Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft verhindern

(wi) Die Bundesregierung will das Rabattgesetz aufheben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 14/5441). Zur Begründung heißt es, die Aufhebung des Gesetzes aus dem Jahre 1933 solle Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindern, das deutsche Wettbewerbsrecht modernisieren und ein Innovationshemmnis beseitigen.

Die Regierung weist auf eine EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hin, die vorsehe, dass ausländische, über das Internet in Deutschland agierende Anbieter von Waren und Dienstleistungen nur den rechtlichen Anforderungen unterliegen, die für sie nach dem Recht ihres Herkunftslandes maßgeblich sind.

Dieses Herkunftslandprinzip führe dazu, dass ausländische Internet-Anbieter Rabatte in Deutschland in weitem Umfang als Vertriebs- und Marketinginstrumente einsetzen könnten. Dagegen blieben die deutschen Wettbewerber an die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes gebunden.

Diese sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung deutscher Unternehmen könne nur durch eine Aufhebung des Rabattgesetzes verhindert werden. Auch werde das Rabattgesetz in der täglichen Praxis von weiten Teilen des Handels und der Verbraucher unterlaufen. Dies beruhe zum einen darauf, dass die Regelungen zu kompliziert, zu einzelfallbezogen und für Nichtjuristen kaum noch nachvollziehbar seien. Zum anderen entsprächen sie nicht mehr den Interessen der Anbieter und der Konsumenten.

Beim Kauf höherwertiger und langlebiger Gebrauchsgüter erwarteten die Verbraucher inzwischen angemessene Preisnachlässe. Durch die Aufhebung erhielten die Unternehmen Spielräume für die Entwicklung und Nutzung innovativer Formen der Anbahnung und Sicherung von Kundenbeziehungen. Die Initiative der Regierung werde von den betroffenen Wirtschaftskreisen mehrheitlich unterstützt, heißt es im Entwurf.

Die Aufhebung des Rabattgesetzes wird nach Darstellung der Regierung das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Gewährung von Rabatten umkehren. Derzeit seien Rabatte grundsätzlich verboten und nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Nach der Reform würden Rabatte grundsätzlich erlaubt sein. Damit werde dem Verbraucher zugebilligt, selbst über Rabatte zu verhandeln und die wirtschaftlichen Folgen abzuschätzen, die sich aus derartigen Geschäften ergeben können. Kleinen und mittleren Unternehmen biete die Aufhebung des Gesetzes die Möglichkeit, gemeinsame Rabattkooperationen zu gründen. Das Kartellrecht eröffne Bonussystemen kleiner und mittlerer Unternehmen erhebliche Spielräume, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103030a
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