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März 03/2001
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Heimkehrerinitiative ohne Mehrheit im Innenausschuss

(in) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat der Innenausschuss am 7. März einen Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/4144) abgelehnt, Heimkehrern, die nach ihrer Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft wegen ihres Wohnsitzes in der ehemaligen DDR keine Entschädigung erhalten haben, nun eine einmalige Entschädigung zu gewähren.

Die Union wollte mit ihrer Initiative eine Angleichung zwischen ost- und westdeutschen Heimkehrern erreichen.

Die Bündnisgrünen verwiesen darauf , die Union wolle damit "Zustände wieder herstellen, die ihre frühere Regierung beseitigt hat". Die SPD betonte, man habe es sich nicht leicht gemacht. Dennoch müsse klar sein, dass die 1954 getroffene Entscheidung, Heimkehrern eine Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz zu gewähren, eine Starthilfe gewesen sei. Vor diesem Hintergrund habe man sich 50 Jahre nach Kriegsende den Argumenten der letzten unionsgeführten Regierung angeschlossen, dass Kriegsfolgerechtsgesetz nicht auf die neuen Länder zu übertragen. Das Kapital der Heimkehrerstiftung sei jedoch auf 5 Millionen DM aufgestockt worden, um besonders in Härtefällen tätig werden zu können.

Aufgebracht zeigte sich die SPD, dass die Unionsfraktion in Kenntnis der Entscheidung ihrer eigenen Regierung den alten Menschen in der ehemaligen DDR eine Hoffnung gemacht habe, die man nicht erfüllen könne.

Die F.D.P. erläuterte ihre Skepsis, ein an sich abgeschlossenes System wieder aufzubrechen. Unter dem Aspekt des Gerechtigkeit habe sie sich aber für eine Unterstützung der Initiative entschieden. Die von der Union teilweise angeführte Zwangsarbeiterentschädigung habe dabei keine Rolle gespielt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103051c
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