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April 04/2001
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APPELL DES BUNDESTAGES

Hindernisse für Zahlungen an Ex-Zwangsarbeiter ausräumen

(fi) Der Bundestag hat am 6. April an US-amerikanische Richter appelliert, die noch anhängigen Klagen gegen deutsche Unternehmen wegen der Beschäftigung von Zwangsarbeitern im Dritten Reich zügig abzuweisen. Ebenso appellierte er an die Klägeranwälte, die zugesagten Beiträge zur Herstellung der Rechtssicherheit zu erbringen und vor allem die in einer gemeinsamen Erklärung unterschriebenen Verpflichtungen nicht durch neue Klagen zu verletzen. Dem Beschluss lag ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. ( 14/5787) zu Grunde.

Darin erinnern die Fraktionen daran, dass der Bundestag eine Bundesstiftung zur Entschädigung von Opfern nationalsozialistischen Unrechts beschlossen habe, um vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Alters der betroffenen Opfer so bald wie möglich Auszahlungen veranlassen zu können.

Die in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen hätten sich in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bundeskanzler bereit erklärt, eine Antwort auf die moralische Verantwortung deutscher Unternehmen für Zwangsarbeiter-Beschäftigung, Arisierung und anderes Unrecht aus der NS-Zeit zu geben. Dadurch sei eine Grundlage geschaffen worden, um Klagen, insbesondere Sammelklagen in den USA, zu begegnen und Kampagnen gegen den "Ruf unseres Landes und seiner Wirtschaft" den Boden zu entziehen.

Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" sei gegründet worden und habe die Voraussetzungen zum Beginn der Auszahlungen gemeinsam mit den Partnerorganisationen geschaffen, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesregierung habe ihren Beitrag zum Stiftungsvermögen überwiesen. Die Unternehmen der Stiftungsinitiative hätten ihren Beitrag vollständig gesammelt.

Noch keine Rechtssicherheit

Die Regierung der USA unternehme Anstrengungen, deutsche Unternehmen auch vor administrativen und legislativen Maßnahmen der US-Bundesstaaten in diesem Zusammenhang zu schützen, betonen die Fraktionen. Sie habe versichert, ihr Engagement zur Schaffung von Rechtsfrieden für deutsche Unternehmen fortzusetzen.

Weil die überwältigende Mehrzahl der früheren Zwangsarbeiter ein hohes Alter erreicht und nur noch eine geringe Lebenserwartung habe, nehme der Bundestag mit "tiefer Besorgnis" zur Kenntnis, dass die den Unternehmen der Stiftungsinitiative zugesagte Rechtssicherheit noch nicht absehbar sei.

Der Bundestag stehe daher vor einer "politisch, rechtlich und moralisch schwierigen Entscheidung" darüber, ob "ausreichende Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen" gegeben ist, heißt es in dem Antrag weiter. Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Verhandlungen und acht Monate nach Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes warteten hochbetagte ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter noch immer auf Zahlungen. Die Bundesregierung und die Stiftungsinitiative haben den Abgeordneten zufolge ihre Beiträge aufgebracht. Damit seien sie ihren Verpflichtungen aus der gemeinsamen Erklärung nachgekommen.

PDS: Auszahlung beginnen

In einem eigenen Antrag, den der Bundestag zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen hat, verlangt die PDS-Fraktion ( 14/5788), mit der Auszahlung an die lebenden Opfer noch vor der Sommerpause zu beginnen. Die in der Stiftungsinitiative zusammengeschlossenen Unternehmen sollten veranlasst werden, ihre zugesagten 5 Milliarden DM sofort an die Stiftung zu überweisen.

Die Stiftungsinitiative habe diesen Betrag plus Zinsen immer noch nicht an die Bundesstiftung überwiesen, so die PDS. Stattdessen würden von der Wirtschaft immer neue Forderungen erhoben, was zur Herstellung der im Gesetz geforderten Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen zu geschehen habe. Im Vordergrund muss nach Ansicht der PDS nicht der Streit um Rechtssicherheit, sondern die Entschädigung der Opfer stehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104060a
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